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Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel

Die seit 21. November angeordnete Stallpflicht für Geflügel wurde mit Wirkung zum 16.12.2025 per Allgemeinverfügung wieder aufgehoben. Grundlage ist die aktuelle Risikoeinschätzung für die Stadt Dessau-Roßlau im Zusammenhang mit der Lage in Sachsen-Anhalt.

In der Stadt Dessau-Roßlau ist trotz laufendem Monitoring seit dem 28.11.2025 kein Wildvogel mehr mit positivem Erregernachweis getestet wurden. Die Belastung von Geflügel, welches üblicherweise Freilauf hat, ist durch eine längere Stallpflicht nicht unerheblich. Die zuständige Behörde muss hier Seuchenschutz- gegen Tierschutz-Gesichtspunkte abwägen, wobei zum jetzigen Zeitpunkt die Stallpflicht zu Gunsten des Tierschutzes wieder aufgehoben werden kann. Geflügelhalter sind weiterhin aufgerufen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen bei der Geflügelhaltung zu beachten.

Zur Allgemeinverfügung >>>

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06844 Dessau-Roßlau

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www.dessau-rosslau.de

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