Aufgrund geltender rechtlicher Bestimmungen und entsprechender Vorkommnisse hat die Stadt Dessau-Roßlau mit Wirkung vom 21. November 2025 die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest)“ erlassen.
Demnach gilt unter anderem ab sofort und bis auf Widerruf, dass Geflügelhalter ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung zu halten haben. Auch sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen, sowie die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe in der Stadt Dessau-Roßlau untersagt. Die Verfügung, die im kompletten Wortlaut auf der Internetseite der Stadt einzusehen ist (www.dessau-rosslau.de), enthält weiter diverse Sicherheitsvorkehrungen, die unbedingt einzuhalten sind. Das betrifft auch die Meldepflicht von Tierverlusten.
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