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Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme

Beschränkung der Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser gilt ab 1. Juli

Die Stadt Dessau-Roßlau wird in der Funktion der unteren Wasserbehörde (UWB) für den Zeitraum zwischen dem 1.7.2025 bis zum 30.9.2025 für das gesamte Stadtgebiet von Dessau-Roßlau eine Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Gewässern, darin sind Oberflächengewässer und das Grundwasser einbezogen, mittels Allgemeinverfügung erlassen.

Der Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit und das weitere Sinken der Wasserstände in den Gewässern.

Folgende Verbote und Beschränkungen von Wasserentnahmen gelten insbesondere:

  1. Jegliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen.
  2. Jegliche Wasserentnahmen aus Brunnen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr zur Bewässerung von privaten und öffentlichen Grünflächen sowie Sportanlagen (zum Beispiel Rasen- und Tennisplätze) sind untersagt. Dies gilt auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
  3. Ausgenommen sind Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und Brunnen, welche für den Zweck der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit benötigt werden.

Weiterhin erlaubt ist das Schöpfen aus Oberflächengewässern mittels Handgefäßen (z. B. Gießkanne) als Gemeingebrauch. Die Grundwasserentnahme wird zeitlich eingeschränkt.

In Dessau-Roßlau sind nicht nur sinkende Wasserstände in den Oberflächengewässern zu verzeichnen, auch sinkende Grundwasserstände, welche anhand der vergangenen und aktuellen Auswertungen der vorliegenden Pegelstände deutlich werden. Aus den Messergebnissen der vergangenen Trockenjahre und einem Frühjahr 2025 mit sehr geringen Niederschlägen wird deutlich, dass sich erneut sehr niedrige Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasserleiter einstellen.

Auf Grund der warmen Temperaturen und der erhöhten Sonneneinstrahlung ist die Verdunstung in den Mittags- bzw. Nachmittagsstunden in den Sommermonaten am höchsten. Dies wiederum bedeutet, dass Wasserentnahmen aus Gewässern in diesem Zeitraum diese sehr stark belasten, aber die Bewässerung auf Grund der hohen Verdunstung den Pflanzen nicht zugutekommt. Außerhalb des Zeitraums ist eine Fortführung der Bewässerung möglich.

Derzeit ist festzustellen, dass bestimmte Wetterereignisse wie Starkregen, aber auch langanhaltende Trockenperioden, zunehmen. Zurzeit erleben wir einen weiteren Dürresommer. Langanhaltende Trockenheit, insbesondere im Frühjahr 2025 führt immer mehr zur Wasserknappheit in den Oberflächengewässern und im Grundwasserleiter. Um die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer und Grundwasser während der Trockenheit zu regulieren, hat die UWB nunmehr per Allgemeinverfügung Wasserentnahmen verboten bzw. beschränkt.

Alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer in Dessau-Roßlau sind aufgefordert, möglichst sparsam mit dem kostbaren Gut Wasser umzugehen. Die Trockenheit hat nicht nur Auswirkungen auf die Pflanzen und Tiere auf den Feldern, Wiesen, Parkanlagen oder im eigenen Garten, sondern auch Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen in den Gewässern.

Damit die Oberflächengewässer ein Minimalmaß an Wasserführung behalten und dem Rückgang der Grundwasserstände entgegengewirkt wird, ist jede Person neben den Verboten / Beschränkungen der Allgemeinverfügung dazu angehalten, Wasser sparsam zu verwenden.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Diese Allgemeinverfügung wird für einen Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 in Kraft gesetzt. Sollten sich Witterungsbedingungen oder Gewässereigenschaften deutlich ändern, ist ein Widerruf durch die UWB der Stadt Dessau-Roßlau möglich.

Vollständige Allgemeinverfügung >>>

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

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www.dessau-rosslau.de

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