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Geburten

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Welche Unterlagen sind erforderlich?

Hier wollen wir ein paar Beispiele aufzählen, was Ihrerseits an Urkunden vorzulegen ist. Die Urkunden können Sie im Krankenhaus abgeben. Sie werden mit der Geburtsanzeige an das Standesamt übergeben. Nach der Beurkundung erhalten Sie diese zurück.  

1. die Eltern sind ledig

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Personalausweise

Für Fragen zur Vaterschaftsanerkennung wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.  

2. die Eltern sind miteinander verheiratet

  • wenn Sie vor dem 03.10.1990 geheiratet haben, eine Heiratsurkunde
  • wenn Sie nach dem 03.10.1990 bzw. in der BRD geheiratet haben, eine beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuches
  • Personalausweise

3. die Mutter ist geschieden

  • eine Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Ablichtung des Familienbuches der Mutter sowie deren rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • eine Geburtsurkunde des Vaters
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Personalausweise  

4. die Mutter ist verwitwet

  • eine Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Ablichtung des Familienbuches der Mutter und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • eine Geburtsurkunde des Vaters
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Personalausweise  

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Beispielfälle handelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Garreis.

Ansprechpartner

Frau Garreis
Rathausaltbau, zweiten Etage
Zimmer 281

Kontakt

Standesamt
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

0340 204-1034
standesamt@dessau-rosslau.de

Sprechzeiten

Dienstag
08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr

Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

WICHTIG:

Auf Grund der epidemischem Lage erfolgt der Zugang zu den Ämtern überwiegend nur nach vorheriger Terminabsprache und Anmeldung beim jeweiligen Bearbeiter!