Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 21.11.2025 zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) verbunden mit
wird zum 16.12.2025 aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gemacht und ist ab diesem Zeitpunkt wirksam.
Die gesamte Verfügung >>> Aufhebung der Allgemeinverfügung Geflügelpest
Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 u. § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i.V.m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt öffentlich bekanntgegeben.
Die Allgemeinverfügung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft und wird im Amtsblatt Nr. 12/2025 im Dezember 2025 zusätzlich öffentlich bekanntgegeben.
Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 VwVfG LSA i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG LSA i. V. m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:
Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau erlässt auf der Grundlage des § 20 Abs. 8, 9, 9a, 10, 11, 12, 13 und 14 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG sog. Masernschutzgesetz) i. V. m. §§ 4 Abs. 1, 19 Abs. 2 Satz 1, 3 des Gesundheitsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (GDG LSA) die nachfolgende
Die o.g. Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 02/2023 am 27.01.2023 gemäß § 3a VwVfG LSA bekanntgemacht worden.