Unter dem Begriff Städtebauförderung werden die Finanzhilfen des Bundes verstanden, die den Ländern gemäß Artikel 104 b des Grundgesetzes gewährt werden. Diese Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt, die damit die Städte bei der Bewältigung aktueller Aufgaben und Herausforderungen unterstützen.
Ziele der Städtebauförderung sind:
Die Stadt Dessau-Roßlau ist derzeit in den Programmen Städtebauliche Sanierung, Stadtumbau, Soziale Stadt und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren angemeldet:
Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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