Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 168 A1 befindet sich in der Gemarkung Rodleben nördlich der Bundesstraße B 184. Es umfasst die Industrieflächen entlang des Bebauungsplans Nr. 168 B “Pharmastandort Rodleben-Tornau, Teilgebiet B“ sowie zusätzlich nördliche Erweiterungsflächen im bisherigen Außenbereich (bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 250 der Flur 5, Gemarkung Rodleben).
Es sind Industriegebiete gemäß § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Flächen für Bahnanlagen, Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen und Flächen für Wald festgesetzt.
Der Stadtrat hat am 19. Juni 2024 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage BV/110/2024/I-61). Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 12/2024 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 29. November 2024 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.