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Bebauungsplan 150 "Industrie- und Gewerbegebiet ehemaliges Gasgerätewerk Junkerstraße"

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtbezirkes Alten. Es wird im Norden von der Bahnlinie Köthen-Dessau, im Osten von der Herrmann-Köhl-Straße, im Süden von der Junkersstraße und im Westen von den Flächen des Bebauungsplanes 213 "Golfpark" begrenzt.

Nutzungsarten

Es sind Gewerbegebiete und Industriegebiete gemäß §§ 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen und Grünflächen festgesetzt.

Planzeichnung und Begründung

Planzeichnung [PDF | 2,0 MB]

Begründung [PDF | 5,0 MB]

Inkrafttreten

Der Stadtrat hat am 16. März 2005 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2005 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 28. Mai 2005 in Kraft getreten.

Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 150 A "Ehemaliges Gasgerätewerk Hermann-Köhl-Straße" treten außer Kraft.


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Übersichtskarte

"Übersichtskarte [PDF 5,5 MB, DIN A1]"

Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.