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Bebauungsplan 121 F3 "Am Eselforth"

Lage im Stadtgebiet

Der Bebauungsplan 121 F3 "Am Eselforth" ist ein Teilbebauungsplan des Gesamtbebauungsplans 121 "Flugplatzgelände".

Das Plangebiet liegt südlich der Siedlung "Bergensbusch" und nördlich des Waldgebietes "Eselforth". Nach Osten bildet das Gelände des Verkehrslandeplatzes Dessau die Grenze. Die westliche Geltungsbereichsgrenze geht mit dem Verlauf des in die "Taube" mündenden "Buschgrabens" einher.

Nutzungsarten

Es sind Flächen für die Regelung des Wasserabflusses, Grünflächen, Wasserflächen und Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt.

Planzeichnung und Begründung

Planzeichnung [PDF | 1,8 MB]

Begründung [PDF | 0,6 MB]

Inkrafttreten

Der Stadtrat hat am 10. Januar 2001 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2001 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 28. Mai 2001 in Kraft getreten.


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Übersichtskarte

"Übersichtskarte [PDF 5,5 MB, DIN A1]"

Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.