Bau eines Brunnens
Sie planen den Bau eines Brauchwasser-Brunnen zur Bewässerung Ihres Gartens. Dieses Vorhaben muss bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Die Anzeige sollte 4 Wochen vor Bohrbeginn erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Rechtsgrundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009. Bitte beachten Sie, dass Grundwasser immer in unterschiedlicher Qualität vorhanden ist und daher eine Nutzung nur begrenzt möglich ist.
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