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Natura2000 in Dessau-Roßlau (Bild: Stadtverwaltung Dessau-Roßlau)

Natura 2000

Ein europäisches Netz besonderer Schutzgebiete.

Viele Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht, der Rückgang von Insekten ist nur ein Beispiel dafür. Die enorme Beschleunigung des Artensterbens in den letzten hundert Jahren hat mehrere Ursachen. Hauptgrund ist die intensive Landwirtschaft und der Flächenverbrauch des Menschen durch bauliche Maßnahmen. Ein zusätzlicher Faktor ist der zunehmende Klimawandel und das Einwandern wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten.
Bereits 1979 gab es innerhalb der EU erste Festlegungen den Verlust an Biodiversität zu stoppen. Die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 sollte den Schutz wildlebender Vogelarten verbessern. Der Erhalt bedrohter Arten setzt den Schutz ihrer Lebensräume voraus.

Deshalb hat die Landesregierung in Sachsen-Anhalt im Dezember 2018 eine Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiet (N2000-LVO LSA) erlassen.
Ein Faltblatt zum Ablauf des Verfahrens zur Unterschutzstellung finden Sie hier.
Dessau-Roßlau mit seinen wertvollen Auengebieten an Elbe und Mulde liegt in mitten den Natura 2000 Schutzgebieten. Auf einer speziellen Webseite finden Sie umfangreiche Erläuterungen, Karten und rechtliche Grundlagen.

Wir haben versucht diese Materialien für Dessau-Roßlau etwas aufzubereiten. Sie finden auf dieser Seite spezielle Karten oder Kartenausschnitte, um Ihnen die Orientierung etwas zu erleichtern. Für die Stadtteile Großkühnau, Waldersee und den vorderen Tiergarten wurden drei Flyer mit den Schutzgebietsgrenzen und den frei nutzbaren Wegen herausgegeben. In den Flyern finden Sie die wichtigsten Ge- und Verbote und Ansprechpartner für Ihre Fragen.

Wir haben in unserer Region eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten. Um diese Vielfalt langfristig zu erhalten bedarf es besonderer Regeln. Bitte bleiben Sie auf den Wegen, in den Schutzgebieten sind Hunde ganzjährig anzuleinen. Ohne die Zustimmung und Akzeptanz von Anwohnern und Besuchern lassen sich die Ziele von Natura 2000 nicht umsetzen.

Wir bitten Sie daher um Ihre aktive Unterstützung für diesen besonderen Naturraum!

Foto mit Rotbauchunke

Karte zu allen Schutzgebieten in Sachsen-Anhalt

Benötigen Sie eine Karte über den gesamten Stadtkreis Dessau-Roßlau, dann nutzen Sie bitte die Webseite:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de.
Die Seite vom Landesamt für Umweltschutz gibt Ihnen einen Überblick über alle Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt.
Sie finden hier z. B. eine Karte mit allen Naturschutzgebieten in Sachsen-Anhalt, bzw. in Dessau-Roßlau.

Das Aufsuchen der einzelnen Seiten ist nicht ganz einfach, Sie finden hier eine kurze Anleitung.

Download

Rechtsgrundlagen

Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiet (N2000-LVO LSA) 
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 20.12.2018

Karten

Detailkarte Dessau-Roßlau, lt. Verordnung des Landesverwaltungsamtes über Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“

Karte zum Faltblatt Dessau-Roßlau

Flyer mit Rad- und Wanderwegen

Faltblatt: Was bedeutet das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ für Dessau-Roßlau?

Faltblatt: Vogelschutz im Natura 2000-Gebiet. Was bedeutet das für Dessau-Roßlau?

Faltblatt: Was bedeuten Natura 2000 und Naturschutzgebiet "Untere Mulde" für Dessau-Roßlau?


 

 

Naturmagazin - eine Broschüre für Kinder

Auf 24 Seiten erfahren Kinder und Erwachsene alles Wichtige zu Natura 2000 Schutzgebieten.
Die Broschüre ist insbesondere für den Sachunterricht in den Grundschulen gedacht und wird kostenfrei
auf Anfrage abgegeben.

Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt

https://www.natura2000-lsa.de/.

 

 

Rechtlicher Hintergrund

Rechtlicher Hintergrund

Bereits 1979 gab es innerhalb der EU erste Festlegungen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Die Vogelschutzrichtlinie sollte den Schutz wildlebender Vogelarten verbessern. Dafür wurden besondere Schutzgebiete in Form von Vogelschutz-Gebieten ausgewiesen. Im Jahr 2009 wurde die Vogelschutzrichtlinie neu erlassen.

 

Zuvor verabschiedete die EU im Jahr 1992 außerdem die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Diese Richtlinie hat als Zielsetzung, natürliche Lebensräume und deren wildlebende Tiere und Pflanzen zu erhalten. Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz „Natura 2000“ von Schutzgebieten (FFH-Gebiete) aufzubauen. Ziel ist es dabei, die biologische Vielfalt zu erhalten und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Daher sind in FFH-Gebieten sowohl Tierarten, als auch Pflanzenarten und Lebensräume geschützt.

Bedrohte Arten zu erhalten ist möglich, indem ihre Lebensräume geschützt oder nachhaltig genutzt werden.

Auch in Deutschland wurden bzw. werden die Regelungen zu Natura2000 umgesetzt. Deshalb hat die Landesregierung in Sachsen-Anhalt im Dezember 2018 eine Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura2000-Gebiet (kurz: N2000-LVO LSA) erlassen.

 

 

 

Regeln in Natura2000-Gebieten

Regeln in Natura2000-Gebieten

Die Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura2000-Gebiet in Sachsen-Anhalt (kurz: N2000-LVO LSA) regelt den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Lebensräume. Daher gibt es verschiedene Verhaltensregeln. Zum Beispiel ist es bei einem Spaziergang wichtig, sich ruhig zu verhalten und seine Abfälle nicht in der Landschaft liegen zu lassen. Hunde müssen in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli eines jeden Jahres in der freien Landschaft angeleint werden (§ 28 Landeswaldgesetz). Grund dafür ist die Brutzeit der Vögel und die Setzzeit der Säugetiere. Diese Regel gilt dementsprechend auch für Natura2000-Gebiete und ist hier besonders wichtig.

 

  • Leises Verhalten:
    Viele Tierarten reagieren empfindlich auf laute Störungen. Dabei flüchten sie verängstigt, verfallen in eine Schockstarre oder verteidigen ihren Lebensraum. Jede dieser Reaktionen ist schädlich für das Tier und seine Artgenossen. Es kann passieren, dass Tiere aufgrund einer Störung ihr bisheriges Revier verlassen. Sie können auch stark verängstigt sein, was durch aus zu Kreislaufproblemen und bis zum Tod des Tiers führen kann. In der Brutzeit flüchten Vögel teilweise von ihren Nestern. Dabei lassen sie ihre Eier oder Jungtiere vorübergehend oder sogar dauerhaft ungeschützt zurück, sodass sie dem Wetter oder Raubtieren wehrlos ausgesetzt sind und oft verenden. Besonders in Schutzgebieten wie den Natura2000-Gebieten soll solch eine Störung nicht auftreten. Deshalb gilt das Gebot, sich ruhig zu verhalten und keinen Lärm zu verursachen. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, laute Musik abzuspielen, Feuerwerke zu zünden oder die Gebiete mit Quads zu befahren.
  • Keine Ablagerung von Abfällen:
    Grundsätzlich ist es an keiner Stelle der freien Landschaft erlaubt, Abfalle auszubringen. Grund dafür ist, dass Abfälle folgenreiche Auswirkungen auf die Umwelt haben. So können Tiere unbeabsichtigt Plastikabfälle oder daraus entstandenes Mikroplastik fressen, wodurch ihr Verdauungssystem nachhaltig geschädigt wird. Sie verenden zum Beispiel an inneren Verletzungen oder Darmverschluss. Auch das Anreichern von unverdaulicher Plastik im Verdauungstrakt ist möglich, wodurch das Tier verhungert. Es kann auch passieren, dass sich Tiere an schnurartigen Plastikteilen erhängen oder in Plastikteilen verkeilen. Eine ähnliche Verletzungsgefahr geht von Restabfall aus. Darin enthaltene Glasteile können durch scharfe Kanten äußere und innere Verletzungen bei Tieren auslösen. Schadstoffbelastete Abfälle wie Zigarettenstummel oder Klebstoffreste werden in der Natur durch Regen ausgewaschen, wodurch Umweltgifte in den Boden und das Grundwasser gelangen. Das ist schädlich für die Lebewesen im Boden. Angereicherte Gifte können auch von Pflanzen aufgenommen werden. Diese Pflanzen werden wiederum von Tieren gefressen, die sich daran vergiften. Ein anderer wichtiger Punkt ist das unerlaubte Ausbringen von Gartenabfällen. Diese enthalten häufig Pflanzenreste oder Samen von nicht-heimischen Zierpflanzen. Durch den Klimawandel gelingt es diesen fremdländischen Pflanzen anzuwachsen, zu überwintern und sich stetig zu vermehren. Da sie oft keine natürlichen Fressfeinde besitzen, verdrängen fremdländische Pflanzen häufig die heimischen. Diese stehen dann nicht mehr den einheimischen Bestäubern oder Pflanzenfressern wie Insekten oder Rotwild zur Verfügung. Als Folge wird das Gleichgewicht der bestehenden Lebensräume und Ökosysteme nachhaltig gestört, was zum Zusammenbruch ganzer Pflanzen- und Tiergesellschaften führen kann. Um solche Konsequenzen zu vermeiden, ist dringend zu berücksichtigen, dass Abfälle jedweder Art ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Temporäre Leinenpflicht für Hunde:
    Neben Lärm reagieren viele Tiere auch empfindlich auf herannahende Raubtiere. Aufgrund der Vorfahren der heutigen Hunde nehmen viele wilde Tiere auch diesen als Raubtier wahr, obwohl ein Hund oftmals nicht auf Beute abzielt. Als Folge flüchten viele wilde Tiere vor neugierigen, freilaufenden Hunden oder harren bewegungslos aus. Diese Begegnung geht oftmals nicht spurlos an den Wildtieren vorbei. Sie geben ihr bisheriges Revier auf oder lassen sogar ihre Jungtiere zurück. Damit diese Situation zumindest nicht in der besonders störungsempfindlichen Brut- und Setzzeit auftritt, gilt in Natura2000-Gebieten vom 1. März bis 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Auf diese Weise können insbesondere Vögel störungsfrei ihre Jungtiere versorgen und großziehen.

Natura2000 in Dessau-Roßlau

Natura2000 in Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau mit seinen wertvollen Auenwiesen und Auenwäldern an Elbe und Mulde liegt in mitten von Natura2000-Gebieten. Insgesamt liegen im Bereich der kreisfreien Stadt sieben FFH-Gebiete und drei Vogelschutzgebiete.

 

Die Natur und die Kulturlandschaft im Bereich von Dessau-Roßlau sind sehr vielfältig. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den hiesigen Natura2000-Gebieten wieder. Hier finden Sie ein paar Beispiele dafür.

Wegweiser

Amt für Umwelt- und Naturschutz

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