Die Baumschutzsatzung der Stadt Dessau-Roßlau vom 1. August 2010 regelt den Umgang mit Bäumen, Großsträuchern (>3m) und Hecken (länger als 10m).
Im Geltungsbereich dieser Satzung sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der Schutzobjekte bzw. deren Schutzeinrichtungen führen können.
Die Baumschutzsatzung gilt auch für private Grundstücke.
Den vollständigen Wortlaut finden Sie hier als Datei, mit Anlage 1, Anlage 2 und auf den Seiten der Stadt Dessau-Roßlau.
Baumfällungen richten sich nach der Baumschutzsatzung, nicht alle Baumarten stehen unter Schutz, In der Anlage 1 finden Sie eine Ausschussliste. Zu den nicht geschützten Baumarten gehören bspw. Birken, Hybrid-/ Pyramidenpappeln, Robinie, Fichte und Lebensbäume.
Anträge auf Fällgenehmigung sind beim Amt für Umwelt- und Naturschutz, Herrn Lehmann, unter 0340 204-1683 oder per E-Mail: Frank.Lehmann@dessau-rosslau.de zu stellen.
Amt für Umwelt- und Naturschutz
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