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Lärmaktionsplan

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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Dessau-Roßlau gemäß § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nach der Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm (EU-Lärmkartierung), ist ein Lärmaktionsplan für besonders vom Verkehrslärm betroffene Gebiete in Zuständigkeit der betroffenen Kommunen zu erstellen und aller fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

In Auswertung der Ergebnisse der 4. Stufe der EU-Lärmkartierung (veröffentlicht unter dem Link: https://owncloud.dessau.de/index.php/s/CDrbRi7YmS6RpQb) gibt es noch immer eine Vielzahl Betroffener, die einer Verkehrslärmbelastung oberhalb der sogenannten Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung ausgesetzt sind. Diese betragen für den Lärmindex LDEN (24-Stunden-Wert) 65 dB(A) und für den Lärmindex LNight (Nachtwert) 55 dB(A).

Die Stadt Dessau-Roßlau beabsichtigt daher, gestützt auf die gesetzlichen Regelungen des § 47d BImSchG, den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 fortzuschreiben und hat einen aktuellen Entwurf erarbeitet. Diese Planung wurde für die im Jahr 2022 kartierten Straßenzüge im Stadtgebiet durchgeführt, an denen die vorgenannten Auslösewerte überschritten sind.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmminderungsmaßnahmen aufzuzeigen, mit denen die Verkehrslärmbelastung möglichst flächendeckend entlang der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr unterhalb der Auslösewerte gesenkt und ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden können.

Der Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplanes der Stadt Dessau-Roßlau liegt vom 2. Mai 2024 bis einschließlich 1. Juni 2024 im Amt für Umwelt- und Naturschutz, Raum 2.23, im Rathaus Roßlau, Markt 5 in 06862 Dessau-Roßlau während folgender Zeiten

  • Montag u. Mittwoch 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
  • Donnerstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag 8:00 Uhr – 13:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Entwurf hier einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann schriftliche Stellungnahmen zum Planentwurf direkt vor Ort im Roßlauer Rathaus abgegeben werden oder an die

    Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
    Amt für Umwelt- und Naturschutz
    Zerbster Straße 4
    06844 Dessau-Roßlau

gesendet werden. Gerne können diese auch per E-Mail an laermaktionsplan@dessau-rosslau.de gesendet werden. Telefonische Auskünfte sind unter der Tel.-Nr.: 0340 204–2883 erhältlich.

Wegweiser

Amt für Umwelt- und Naturschutz

Besucheradresse
Markt 5, 06862 Dessau-Roßlau 

Postadresse
Pf 1425, 06813 Dessau-Roßlau oder

Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2083
0340 204-2983
umweltamt@dessau-rosslau.de

Umwelttelefon:
0340 204-1583

Sprechzeiten:
Die.: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr
Do.: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr

Anfahrt:
mit dem Bus Nr. 16 in Richtung Meinsdorf
Ausstieg Anhaltiner Platz

Formulare

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare.