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Personenstandsbücher

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Das Personenstandsregister

Feuerfest gesichert und vor den Augen der Öffentlichkeit sorgsam verschlossen lagert im Standesamt ein ganz besonderer Schatz: Hunderte von so genannten Personenstandsbüchern geben den Standesbeamten bei Bedarf Auskunft über Geburt, Vermählung und Tod aller gebürtigen Dessauerinnen und Dessauer seit 1876. Aufbewahrt werden sie in einer großen Hebeschubanlage, die sich nur mit einigem Kraftaufwand öffnen lässt und dann regalmeterweise alte und neue Akten freigibt.

Die Personenstandsbücher lassen sich in drei Kategorien einteilen: 

  • Geburtenbücher
  • Heiratsbücher
  • Sterbebücher

Bis zum heutigen Tag werden die Bücher übrigens doppelt geführt - einmal im Standesamt, dann noch in der Unteren Fachaufsicht. Interessant: Die Personenstandsbücher der Jahre 1876 bis 1945 sind allesamt nur noch in ihrer Zweitanfertigung vorhanden. Die Erstbücher gingen 1945 in Flammen auf und verbrannten restlos.

Wichtig werden die in ihnen enthaltenen persönlichen Daten immer dann, wenn jemand den Nachweis über seine persönliche Identität und Herkunft erbringen muss, etwa im Falle der Beantragung eines neuen Personalausweises, einer Heirat oder bei einer Erbschaft - nur die Urkunde des Standesamtes weist ihn nämlich als rechtmäßigen Erben aus. Aber auch all jene, die hobbymäßig Ahnenforschung betreiben, können sich um Auskunft an das zuständige Standesamt wenden.

Zu den Personenstandsbüchern mit "Seltenheitswert" gehören auf jeden Fall die drei Exemplare vom "Standesamt des Herzoglichen Hauses Anhalt": diese enthalten Angaben zum Geburts-, Heirats- und Sterbe-Nebenregister des früheren Herzoghauses (siehe Abbildung). Heute wird freilich die elektronische Datenerfassung zunehmend wichtiger, was den Zugriff auf die Daten in einigen Jahren erleichtern wird.