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Rote Oldtimerkennzeichen

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Rote Oldtimerkennzeichen (07-er)

Folgende Unterlagen sind zur Beantragung vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung

  • Verkehrszentralregisterauskunft (VZR - Punkte in Flensburg) nicht älter als 3 Monate

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf) speziell für rote Kennzeichen

  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll (» Formulare)

  • ggf. Vollmacht (» Formulare / Hinweise)

  • Zu beachten ist noch:

  1. jedes Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und zu jedem Fahrzeug ist ein technisches Dokument vorzulegen, woraus u.a. die Fahrzeug-Ident.-Nr., Erstzulassung, Fahrzeugart, Hubraum usw. hervorgeht (z. Bsp. alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein, Gutachten oder Datenbestätigung etc.)

  2. Gutachten eines a.a.S. nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), sofern das Fahrzeug nicht bereits mit einem H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) zugelassen ist bzw. war

  3. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, o.ä.) für jedes Kfz

  • Gebühr: 118,20 € (befristete Erteilung) (» Hinweise)


Hinweise:

  • In den Gebühren sind die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder nicht enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.