Das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst gibt zur erwarteten Waldbrandwarnstufe 5 folgende Hinweise:
Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr hohe Gefahr) in Sachsen-Anhalt gelten besonders strenge Verhaltensregeln.
Ziel ist es, jede mögliche Brandquelle zu vermeiden und die Entstehung von Waldbränden zu verhindern.
Wichtig ist insbesondere: Der Wald darf nur auf den Haupt- bzw. offiziellen Wegen betreten werden. Das Verlassen der Wege ist bei Waldbrandwarnstufe 5 verboten (Ausnahmen gelten nur z. B. für Forstpersonal, Waldbesitzende oder andere Berechtigte).
Offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe – dazu gehören auch Lagerfeuer, Feuerschalen und Einweggrills sind strengstens untersagt. Rauchen im Wald und in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald ist verboten. In Sachsen-Anhalt gilt das Rauchverbot bereits ab Waldbrandgefahrenstufe 2. Keine Zigarettenkippen oder andere glimmende Gegenstände wegwerfen. Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Fahrzeugteile können trockenes Gras entzünden. Unbedingt darauf achten, keine Funken zu verursachen, etwa durch Arbeiten mit Geräten, die Funken schlagen können, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Wenn man einen Brand entdeckt:
• Sofort den Notruf 112 wählen.
• Den Brandort möglichst genau beschreiben
(z. B. Waldweg, markante Punkte oder Koordinaten).
Wenn man nicht genau weiß, wo man sich genau befindet, lässt man sich von der Rettungsleitstelle
orten.
• Man sollte sich keinesfalls selbst in Gefahr bringen
• Einsatzkräfte sollte man vor Ort einweisen, wenn dies gefahrlos möglich ist.
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