Wenn eine Fliegerbomben gefunden wird, muss der Fundort oft großräumig abgesperrt werden und eine Evakuierung wird notwendig. Eine Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden. Diese Maßnahme kann zum Beispiel beim Fund einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg eingeleitet werden. Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Thema Evakuierung haben wir für Sie zusammengestellt.
Fragen zur Evakuierung
Beim Fund einer Fliegerbombe legt der Sprengmeister die zu evakuierende Sperrzone fest. Sie hängt auch von der Größe der Munition ab. Alle Menschen müssen diesen Bereich verlassen. Dazu bedient sich die Einsatzführungsstab der Meldelisten des Einwohnermeldeamtes.
Unbedingt mitnehmen sollten betroffene Bewohner wichtige persönliche Dokumente wie:
Personalausweis
Führerschein
Geldkarte/Bargeld
medizinische Dokumente
Auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und im Falle von Familien mit kleinen Kindern Wickel-Utensilien und Babynahrung sollte mit.
Hilfreich sind auch Bücher, Spiele oder elektronische Unterhaltungsmittel, da der Aufenthalt einige Stunden dauern kann.
Im Regelfall können und sollen Haustiere zuhause bleiben. Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen. In den Notunterkünften besteht im Regelfall keine Möglichkeit, Haustiere unterzubringen. Problematisch wird es für Tiere, die in der Wohnung bleiben, wenn die Evakuierung länger als geplant dauern sollte. Daher sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr ihrer Besitzer verzögern sollte.
Evakuierte sollten ihr Haus oder ihre Wohnung "urlaubsreif" hinterlassen. Das bedeutet: Licht, Fernseher und Radio ausschalten, Kerzen ausmachen, Wasserhähne schließen, sicherstellen, dass Gas- und Elektroherde abgestellt sind. Fenster und Türen sollten geschlossen werden, die Haustür abgeschlossen. Das Auto, sofern vorhanden, sollte außerhalb des Sperrgebiets abgestellt werden.
Zahlreiche Polizisten und Mitarbeiter von Ordnungsamt und teils der Feuerwehr sind im Einsatz. Sie überprüfen, ob alle Einwohner die Sperrzone verlassen haben. Sie kontrollieren Gebäude, klingeln überall und machen Durchsagen. Mitunter kommen auch Hubschrauber mit Wärmebildkameras zum Einsatz. Ziel ist, dass die Sperrzone menschenleer ist. Erst dann können die Experten vom Kampfmittelräumdienst mit ihrer Arbeit beginnen.
Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Im Bedarfsfall kann die Polizei wegen Gefahr in Verzug sogar Türen aufbrechen und Menschen mit Gewalt aus der Wohnung holen. Im Ermessensfall, besonders, wenn sich jemand körperlich gegen die Evakuierung wehrt, kann derjenige sogar von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Das nennt sich vorübergehende Freiheitsentziehung. Im Sperrkreis besteht Gefahr für Leib und Leben, und zwar nicht nur für die Bewohner, sondern auch für die Retter, die etwaige verbleibende Bewohner im Notfall retten oder versorgen müssten. Wird die Evakuierung durch Anwohner, die den Sperrbereich nicht verlassen wollen, behindert und eine Bombenentschärfung so verzögert, kann gegen die Anwohner ein Bußgeld verhängt werden. Wer sich dennoch in seiner Wohnung versteckt, hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Wer bei Freunden oder Verwandten unterkommen kann, sollte diese Möglichkeit für den Zeitraum der Evakuierung nutzen. Es gibt jedoch auch Notunterkünfte. Sie befinden sich oft in Turn- oder Mehrzweckhallen in der Nähe des Sperrgebietes. Für nicht mobile Betroffene gibt es meist einen Shuttle-Service. Hilfsorganisationen kümmern sich auch um pflegebedürftige und behinderte Betroffene.
Die zur Verfügung stehenden Notunterkünfte werden über die Presse und die offizielle Internetseite der Stadt, sowie durch die Einsatzkräfte im Sperrgebiet kommuniziert. Anspruch auf ein Hotelzimmer haben evakuierte Bewohner nicht. Es müssen zwar zumutbare Ersatzunterkünfte zur Verfügung gestellt werden - doch eine Halle mit Aufstellbetten genügt den Anforderungen. Es besteht auch kein Anspruch auf kostenlose Verpflegung in der Notunterkunft.
Viele befürchten Diebstähle und Plünderungen, wenn sie ihr Eigentum unbewacht verlassen müssen. Die Polizei wird während der Evakuierung im Sperrgebiet sehr präsent sein. Außerdem werden Zufahrtsstraßen in das Gebiet abgesperrt. Während der Entschärfung selbst müssen aber auch die Polizisten die Schutzzone verlassen. Ein Restrisiko bleibt also.
Diese Einrichtungen bleiben oft für den ganzen Tag geschlossen. Eltern werden von den Einrichtungen informiert, ob es alternative Plätze für ihre Kinder in anderen Einrichtungen gibt oder nicht. Pflegebedürftige, deren Einrichtung im Evakuierungsgebiet liegen, werden in Alternativunterkünfte gebracht.
Wer im Sperrgebiet arbeitet, kann dies während der Evakuierung nicht an seinem Arbeitsplatz tun. Eine Bombenentschärfung zählt als Fall von höherer Gewalt und unterliegt dem Betriebsrisiko, das der Arbeitgeber zu tragen hat. Der Arbeitnehmer hat (nach § 615 S. 1 BGB) für die Sicherung seines Lebensunterhaltung Anspruch auf die Vergütung – auch wenn er die Arbeitsleistung wegen der Evakuierung nicht erbracht hat.
Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, dass er zum Betrieb gelangt. Auch wenn öffentliche Verkehrsmittel ausfallen oder er mit dem Auto oder zu Fuß Umwege einlegen muss.
Die Stadt Dessau-Roßlau informiert auf der offiziellen Internetseite über die Entwicklung, sowie die Aufhebung der Evakuierung. Außerdem werden seriöse Informationen über die Presse veröffentlicht.
Über das Modulare Warnsystem des Bundes (https://www.bbk.bund.de/ DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html) werden auch Warnungen sowie Entwarnungen veröffentlicht. Auch die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) werden von uns informiert.
Die Stadt Dessau-Roßlau informiert auf der offiziellen Internetseite über die Entwicklung, sowie die Aufhebung der Evakuierung. Außerdem werden seriöse Informationen über die Presse veröffentlicht.
Über das Modulare Warnsystem des Bundes (https://www.bbk.bund.de/ DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html) werden auch Warnungen sowie Entwarnungen veröffentlicht. Auch die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) werden von uns informiert.
An verschiedenen Zufahrten zum Sperrgebiet wird Sicherheitspersonal stehen, welches Auskunft geben kann. Während der Evakuierung sind auch Einsatzkräfte im Sperrgebiet unterwegs, die ansprechbar sind.
Wird befürchtet, dass sich noch jemand in der Wohnung befindet (zum Beispiel brennendes Licht und keine Reaktion auf Klingeln/Klopfen), könnten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
In der Regel werden hilfebedürftige Menschen durch einen Pflegedienst betreut. Dieser regelt den Transport und die Unterbringung während der Evakuierung. Sollte kein Pflegedienst vorhanden sein, dann können solche Fälle über die Nummer 0340-8505040 gemeldet werden.
Die Evakuierungszone wurde eng mit den Spezialisten des Kampfmittelräumdienstes festgelegt. Auch bei Wohnort am Rand der Schutzzone empfehlen wir, zu Verwandten oder Freunden zu gehen.
Allen Vertretern von Sicherheitsbehörden, die bei der Evakuierung im Einsatz sind.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Die Stadt Dessau-Roßlau informiert über ihre offizielle Internetseite über die Entwicklung der Lage. Außerdem werden seriöse Informationen über die Presse veröffentlicht. Die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) werden von uns informiert.
Über das Modulare Warnsystem des Bundes (https://www.bbk.bund.de/ DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html) werden auch Warnungen sowie Entwarnungen veröffentlicht. Auch Lautsprecherdurchsagen werden in der Schutzzone durchgeführt.
Sachgebietsleiter Zivil- und Katastrophenschutz, Freiwillige Feuerwehren:
Herr Barth
0340 204-2537
marco.barth@dessau-rosslau.de
Sachbearbeiterin Zivil- und Katastrophenschutz:
Frau Dolze
0340 204-2437
tina.dolze@dessau-rosslau.de
Vertretung: Frau Schröter
0340 204-2437
monika.schröter@dessau-rosslau.de
Sachbearbeiterin Freiwillige Feuerwehren:
Frau Brehmer
0340 204-2237
franziska.brehmer@dessau-rosslau.de
Sachbearbeiter Freiwillige Feuerwehren:
Herr Rothe
0340 204-1337
maximilian.rothe@dessau-rosslau.de
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