A+ A-

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Startseite / Stadt & Bürger / Bürgerservice / Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung als Deutscher

Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wer diese erworben und nicht wieder verloren hat. Diesbezüglich sind die Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetze in der jeweiligen Fassung zu beachten.

In diesem Zusammenhang werden folgende Dokumente erstellt:

  • Staatsangehörigkeitsausweis/Rechtsstellungsausweis
  • Beibehaltungsgenehmigung (die deutsche Staatsangehörigkeit wird neben einer zweiten Staatsangehörigkeit beibehalten)
  • Verzichtsurkunde
  • Entlassungsurkunde
  • andere Staatsangehörigkeitsbescheinigungen (z.B. Negativbescheinigungen).

Die Stadt Dessau-Roßlau ist zuständig für deutsche Staatsangehörige. Weitere Voraussetzung ist die Hauptwohnsitznahme in Dessau-Roßlau. Der Antrag kann schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden.

Die Gebühren variieren je nach Dokument zwischen 5,00 und 255,00 Euro.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Hier ist zwischen der Anspruchseinbürgerung und einer Ermessenseinbürgerung zu unterscheiden.

Anspruchseinbürgerung
Ein Ausländer hat, wenn er acht Jahre lang seinen gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Inland hatte, bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen, einen Einbürgerungsanspruch. Hierbei sind allerdings auch Anspruchshindernisse zu beachten (u.a. unzureichende Sprachkenntnisse, fehlende Unterhaltsfähigkeit, Straffälligkeit).  

Ermessenseinbürgerung
Hier kann die Einbürgerung durch die Behörde erfolgen, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Allerdings muss auch hier ein rechtmäßiger Aufenthalt im Inland von mindestens drei Jahren vorliegen.

Die Stadt Dessau-Roßlau ist zuständig für Ausländer mit gewöhnlichem rechtmäßigen (dauerndem) Aufenthalt in Dessau-Roßlau. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Allerdings sollte im Vorfeld eine ausführliche Beratung durchgeführt werden.

Je Antragsteller beträgt die Gebühr 255,00 Euro. Sie ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird, auf 51,00 Euro.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung (Rechtsgrundlage: Namensänderungsgesetz)

Unter Namensänderung ist jede Veränderung eines Namens zu verstehen, also sowohl der Austausch des Namens gegen einen anderen als auch die bloße Abänderung des bisherigen Namens im Lautbestand oder in der Schreibweise. Ein Vorname/Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.

Die Stadt Dessau-Roßlau ist zuständig für deutsche Staatsangehörige bzw. Personen mit besonderem Status. Weitere Voraussetzung ist die Hauptwohnsitznahme in Dessau-Roßlau. Der Antrag kann schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden.

Die Kosten für eine Vornamensänderung betragen zwischen 5,00 und 275,00 Euro, für eine Familiennamensänderung 5,00 bis 1050,00 Euro.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch auf den offiziellen Seiten vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Hierzu folgen Sie einfach diesem Link:   www.einbuergerung.sachsen-anhalt.de 

Ansprechpartner

Rathaus (Neubau)
1. Obergeschoss
Raum 139

Frau Jeschke
0340 204-1233
0340 204-269 2033
jutta.jeschke@dessau-rosslau.de