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Sozialpass

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Sozialpass

Der Sozialpass ist ein Angebot der Stadt Dessau-Roßlau und wird in dieser Form seit 2005 gewährt. Er dient Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen als Legitimation, für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen vergünstigte Eintrittspreise (bis zu 50%) zahlen zu dürfen.

Sozial schwachen Bürgerinnen und Bürgern soll mit Hilfe des Passes die Teilhabe am kulturellen Leben unserer Stadt ermöglicht werden.

Wer kann den Sozialpass beantragen?

Wer kann den Sozialpass beantragen?

Zur Nutzung des Sozialpasses sind berechtigt:

  • Empfänger von laufenden Leistungen des Arbeitslosengeld II
  • Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe
  • Empfänger von Wohngeld
  • Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
  • Teilnehmer am freiwilligen sozialen / ökologischen Jahr.

Welche Einrichtungen können mit dem Sozialpass vergünstigt besucht werden?

Welche Einrichtungen können mit dem Sozialpass vergünstigt besucht werden?

Der Sozialpass berechtigt zur vergünstigten Nutzung folgender Einrichtungen:      

Anhaltisches Theater    
Gesundheitsbad (ehemalige Stadtschwimmhalle)    
Südschwimmhalle    
Anhaltische Gemäldegalerie Schloss Georgium    
Anhaltische Landesbücherei Dessau    
Jugend-, Kultur- und Seniorenzentrum Krötenhof    
Tierpark Dessau    
Museum für Stadtgeschichte    
Museum für Naturkunde und Vorgeschichte    
Musikschule der Stadt Dessau-Roßlau    
Volkshochschule Dessau-Roßlau      
Strandbad Adria      
Freibad Großkühnau      
Freibad Mosigkau      
Erlebnisbad Roßlau

Wie wird der Sozialpass beantragt?

Wie wird der Sozialpass beantragt?

Der Sozialpass wird auf Antrag und kostenfrei gewährt. Das Antragsformular wird im Amt für Soziales und Integration ausgegeben oder kann als Vordruck (siehe unten) ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Zur Begründung des Antrages legen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und ihren gültigen Leistungsbescheid vor.

 

Wie lange ist der Sozialpass gültig?

Wie lange ist der Sozialpass gültig?

Der Pass gilt für alle Familienangehörigen gleichermaßen. Er ist nicht auf andere übertragbar. In der Regel wird der Sozialpass für die Dauer des Bewilligungszeitraumes der gewährten Sozialleistung ausgestellt.

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

Dienstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
(nur Rathaus Dessau)
sowie nach Vereinbarung

Kontakte und Ansprechpartner

Zimmer: 101 (1. Obergeschoß)
 0340 204-2559