Der Sozialpass ist ein Angebot der Stadt Dessau-Roßlau und wird in dieser Form seit 2005 gewährt. Er dient Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen als Legitimation, für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen vergünstigte Eintrittspreise (bis zu 50%) zahlen zu dürfen.
Sozial schwachen Bürgerinnen und Bürgern soll mit Hilfe des Passes die Teilhabe am kulturellen Leben unserer Stadt ermöglicht werden.
Zur Nutzung des Sozialpasses sind berechtigt:
Der Sozialpass berechtigt zur vergünstigten Nutzung folgender Einrichtungen:
Anhaltisches Theater
Gesundheitsbad (ehemalige Stadtschwimmhalle)
Südschwimmhalle
Anhaltische Gemäldegalerie Schloss Georgium
Anhaltische Landesbücherei Dessau
Jugend-, Kultur- und Seniorenzentrum Krötenhof
Tierpark Dessau
Museum für Stadtgeschichte
Museum für Naturkunde und Vorgeschichte
Musikschule der Stadt Dessau-Roßlau
Volkshochschule Dessau-Roßlau
Strandbad Adria
Freibad Großkühnau
Freibad Mosigkau
Erlebnisbad Roßlau
Der Sozialpass wird auf Antrag und kostenfrei gewährt. Das Antragsformular wird im Amt für Soziales und Integration ausgegeben oder kann als Vordruck (siehe unten) ausgedruckt und ausgefüllt werden.
Zur Begründung des Antrages legen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und ihren gültigen Leistungsbescheid vor.
Der Pass gilt für alle Familienangehörigen gleichermaßen. Er ist nicht auf andere übertragbar. In der Regel wird der Sozialpass für die Dauer des Bewilligungszeitraumes der gewährten Sozialleistung ausgestellt.
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
Dienstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
(nur Rathaus Dessau)
sowie nach Vereinbarung
Zimmer: 101 (1. Obergeschoß)
0340 204-2559