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Regelbedarfsstufen

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Regelbedarfsstufen

Die Regelleistung umfasst insbesondere Bedarfe für

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie (ohne Heizenergie, aber inklusive Energie zur Aufbereitung des Warmwassers)
  • persönliche Bedürfniss des täglichen Lebens.

Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehören in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

Laut aktueller Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a SGB XII maßgeblichen Vomhundertsatzes beträgt die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2024:

Regelbedarfsstufen

Leistungsberechtigte Personen

Höhe der Leistung

I

Für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Abs. 2 S. 2 SGB XII lebt und für die nicht Nummer 2 (Regelbedarfsstufe 2) gilt.

je 563 Euro

II

Für jede erwachsene Person, die a)in einer Wohnung nach § 42a Abs. 2 S. 2 SGB XII mit einem  Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammen lebt oder b) nicht in einer Wohnung lebt, weil ihr allein oder mit einer weiteren Person ein persönlicher Wohnraum und mit weiteren Personen zusätzliche Räumlichkeiten nach § 42 a Abs. 2 S. 3 SGB XII zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen sind.

je 506 Euro

III

Für eine erwachsene Person, deren notwendiger Lebensunterhalt sich nach § 27b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestimmt (Unterbringung in einer stationären Einrichtung).

je 451 Euro

IV

Für eine Jugendliche oder einem Jugendlichen von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

je 471 Euro

V

Für ein Kind vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

je 390 Euro

VI

Für ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.

je 357 Euro

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 204 20 50  
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter mit Behinderung"
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