A+ A-

Altenpflegeheime

Startseite / Gesundheit & Soziales / Senioren / Wohnen im Alter / Altenpflegeheime

Definition

Laut Stadtratsbeschluss DR/BV/408/2011/V-50 vom 14.12.2011 wird diese Wohnform wie folgt definiert:

Altenpflegeheime sind vollstationäre Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere, pflegebedürftige oder behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie mit der Wohnraumüberlassung verpflichtend Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Sie werden entgeltlich betrieben.

Im Übrigen gelten die Regelungen des  Wohn- und Teilhabegesetzes - WTG LSA vom 17.02.2011.


Ansprechpartner im Amt für Soziales und Integration

Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter und mit Behinderung" (ZIB)


Anschrift in Dessau:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zentrales Informationsbüro (ZIB)
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau  

Zimmer: 112
(Rathausanbau, 1. Obergeschoß, Fahrstühle vorhanden)

0340 204-2559
0340 204-2692958
infobuero_soziales@dessau-rosslau.de  



Öffnungszeiten
Dienstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
sonst nach Vereinbarung

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Regelungen zur Pflege und Betreuung (Internetseite des Bundes)