Kindheit und Jugend sind Zeiten besonderer Schutzbedürftigkeit eines Menschen. Der junge Mensch erwirbt in diesen Lebensphasen grundlegende Kompetenzen für eine eigenständige Lebensführung.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll diese Lebensphase mit Präventionsangeboten schützend flankieren.
Gesetzliche Grundlagen
Der Jugendschutz soll Angebote und Maßnahmen bereithalten und durchführen, die junge Menschen befähigen sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und diese zu Verantwortung Entscheidungsfähigkeit und Kritikfähigkeit erziehen.
Rechtsgrundlagen sind:
Zielsetzungen
Genehmigungen nach § 6 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz
Kindern und Jugendlichen ist es in einem streng regulierten Rahmen mit Genehmigung gestattet, einer Tätigkeit (Mitwirkung) im Rahmen einer Veranstaltung nachzugehen. Diese Anträge nach § 6 Abs.2 JuArbSchG genehmigt das Jugendamt (erzieherische Kinder- und Jugendschutz) nach Rücksprache mit den Landesverwaltungsamt und den betreffenden Institutionen wie Theater, Filmproduktionen, Casting-Agenturen oder Showveranstaltern. Kinder und Sorgeberechtigte werden dabei nach Bedarf beraten.
Weitere Informationen zu Jugendschutzthemen:
https://www.juuuport.de/beratung
https://www.servicestelle-jugendschutz.de/
https://www.klicksafe.de/ueber-klicksafe/safer-internet-day/sid-2022
www.villa-schoepflin.de/cannabis-quo-vadis.html
www.awo-halle-merseburg.de/angebote/projekte/suchtpraevention/crystal-box/
www.suchtberatung-bethanien.de