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Rattenbekämpfung in der Stadt Dessau-Roßlau

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Tipps, um die Ansiedlung von Ratten zu verhindern und anzugehen

1. Allgemeine Informationen

1. Allgemeine Informationen

Ratten übertragen gefährliche Krankheiten, insbesondere gefährliche Infektionskrankheiten. Zwar ist eine komplette Ausrottung der ungeliebten Nager aufgrund ihrer enormen Fruchtbarkeit (unter Laborbedingungen kann ein Paar im Jahr bis zu 800 Junge haben) nicht möglich, doch kann ihr Bestand durch nachhaltige Bekämpfung und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes in Grenzen gehalten oder gar dezimiert werden.

2. Wo halten sich Ratten auf?

2. Wo halten sich Ratten auf?

Ratten bevorzugen feuchte Lebensräume und hielten sich daher früher überwiegend an Uferböschungen und in der Kanalisation auf. In den letzten Jahren werden aber immer häufiger Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebiete befallen. Besonders auffällig wird das Problem aber auch bei Baumaßnahmen oder Erdarbeiten. Neben den ausgeglichenen Witterungsbedingungen und dem Fehlen natürlicher Feinde ist für diese Veränderung des Lebensraumes hauptsächlich der Mensch verantwortlich. Speisereste sind willkommenes Nahrungsangebot.

In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.

Besonders willkommene Leckerbissen sind dabei:

  • achtlos weggeworfene Essensreste
  • verschmutzte Mülltonnenstandorte und überquellende Müllcontainer sowie kaputte Müllsäcke
  • durch die Toilette oder den Spülstein entsorgte Speisereste, die dann in der Kanalisation "landen"
  • offene Kompostbehälter und Abfalllbehälter, in denen Essensreste entsorgt werden
  • wilde Müllkippen

Begünstigt werden die Lebensbedingungen durch dicht wachsende Pflanzen. Sie bieten ideale Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten.

Weitere Hinweise finden sie unter: ggf. Link zum Bundesumweltamt?

3. Rechtliche Grundlage

3. Rechtliche Grundlage

Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.

4. Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:

4. Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.

Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.

5. Meldung an die zuständige Behörde der Stadt Dessau-Roßlau

5. Meldung an die zuständige Behörde der Stadt Dessau-Roßlau

Zuständige Behörde für die Umsetzung des § 17 Infektionsschutzgesetz ist in der Stadt Dessau-Roßlau das

Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

Wenn Sie Mieter/ Mieterin einer Wohnung oder Wohnobjektes sind und sich der Befall auf dem Wohnobjekt sich zeigt, dann informieren Sie bitte zunächst Ihren Vermieter/ Ihre Vermieterin. Sollten durch den Vermieter/ der Vermieterin keine Maßnahmen zur Bekämpfung in angemessener Zeit eingeleitet werden, wenden Sie sich umgehend an den Ansprechpartner im Gesundheitsamt.

Der Ansprechpartner im Gesundheitsamt ist:

Dirk Dieckhoff
Stadt Dessau-Roßlau Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

Telefon: +49 340 204-1392,
Handy: +49 163 3750402
Fax: +49 340 204-2692590
E-Mail: gesundheitsamt@dessau-rosslau.de

Herr Dieckhoff ist zu den Sprechzeiten des Gesundheitsamtes telefonische zu erreichen. Bitte nutzen sie außerhalb der Sprechzeiten die angegebene E-Mail-Adresse.

6. Umgang mit Meldungen

6. Umgang mit Meldungen

Die Meldung wird in folgenden Schritten bearbeitet:

  1. Aufnahme der Anzeige
  2. Prüfung der Anzeige durch ggf. Vorort-Termin
  3. Klärung der Besitzverhältnisse / Verantwortlichkeiten
  4. Aufforderung zur Beseitigung an die Eigentümer
  5. Nachkontrolle nach Vorlage des Bekämpfungsnachweises
  6. Wenn keine Beseitigung / Bekämpfung erfolgt die Anordnung des Vollzugs; im Einzelfall auch   Ersatzvornahme
  7. Prüfung von Buß- oder Zwangsgeldverhängung gegenüber den Eigentümern

Zu den Einzelmeldungen erfolgt durch das Gesundheitsamt ein Daten-Monitoring und eine regelmäßige Absprache mit den Netzwerkpartnern der Stadt.

allgemeiner Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau

gesundheitsamt@dessau-rosslau.de
0340 204-2053

Kontaktdaten und Besucheradresse

Hinweis:
Das Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie der Sozialpsychiatrische Dienst und die Betreuungsbehörde befinden sich an unterschiedlichen Standorten. Diese finden Sie hier:

GESUNDHEITSAMT, VETERINÄRWESEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Technisches Rathaus
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau


SOZIALPSYCHIATRISCHER DIENST
Dessau
Friedrich-Naumann-Straße 12 (seit Dez. 2019)
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2056
0340 204-269 2056
sozialpsychiatrischer.dienst@dessau-rosslau.de 

Roßlau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2656
0340 204-269 2056
sozialpsychiatrischer.dienst@dessau-rosslau.de


BETREUUNGSBEHÖRDE
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-1959, -1358, -1655, -2659, -1250
0340 204-269 2805
betreuungsbehoerde@dessau-rosslau.de