Die Sprechzeiten der Schiedsstellen finden zu den festgelegten Sprechzeiten statt, müssen jedoch vorher angemeldet werden.
Wenden Sie sich hierfür bitte an den Ansprechpartner im Rathaus Dessau, Herrn Uwe Tonat.
0340 204-1612 uwe.tonat@dessau-rosslau.de
Hinweis zur örtlichen Zuständigkeit:
Bitte beachten Sie, dass die Schiedsstelle zuständig ist, in deren Bereich der Antragsgegner wohnt.
zuständig für den innerstädtischen Bereich Süd, Süd, Haideburg, Ziebigk, Siedlung, Großkühnau
Schiedsperson: Herr Schubert, Herr Seibel
Amtsraum: ehemaliges Rathaus Törten, Möster Straße 11, 1. Etage, 06849 Dessau-Roßlau
Sprechzeiten:
jeden 1. Montag im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr
zuständig für den innerstädtischen Bereich Nord, Waldersee, Mildensee, Kleutsch, Sollnitz, Törten
Schiedspersonen: Frau v. Glisczinski, Frau Grundmann
Amtsraum:
Rathaus Dessau, Zerbster Straße 4, Raum 248
Sprechzeiten:
jeden 4. Montag im Monat von 16.00 - 16.30 Uhr
für den innerstädtischen Bereich Mitte, Kleinkühnau, West, Alten, Zoberberg, Kochstedt, Mosigkau
Schiedspersonen: Frau Dr. Stoye-Balk, Herr Männich
Amtsraum:
Rathaus Dessau, Zerbster Straße 4, Raum 248
Sprechzeiten:
jeden 1. Donnerstag im Monat von 16.00 - 16.30 Uhr
zuständig für Rodleben, Brambach
Schiedspersonen: Herr Genenz, Herr Nenneker
Amtsraum:
örtliche Verwaltung Rodleben, Steinbergsweg 3
Sprechzeiten:
bei Bedarf wenden sich die Antragsteller an die örtliche Verwaltung Rodleben, 034901 67222
zuständig für die Stadtbezirke Roßlau, Meinsdorf, Mühlstedt, Streetz/Natho
Schiedspersonen: Frau Röder, Herr Hochberg
Amtsraum:
Rathaus Roßlau, Markt 5, Raum 1.29
Sprechzeiten:
jeden 1. Dienstag im Monat von 17.00 - 18.00 Uhr
Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Schiedsstelle
Postfach 14 25
06813 Dessau-Roßlau
Bezirksvereinigung Dessau-Roßlau
www.bds-dessau.de
Herr Uwe Tonat
Rathaus Dessau
Zerbster Straße 4
0340 204-1612
uwe.tonat@dessau-rosslau.de
Gemäß § 46 Abs. 1 erhebt die Schiedsstelle für ihre Tätigkeit Kosten nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz LSA (SchStG). Sie macht ihre Tätigkeit nach § 48 Abs. 2 SchStG grundsätzlich von der vorherigen Zahlung der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung wird, sofern ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden soll, bei Antragsstellung ein Kostenvorschuss von 75 EUR erhoben. Ansonsten ist die Inanspruchnahme der Sprechstunde kostenfrei.
Mehr über die Arbeit vom Schiedsstellen können Sie in der Broschüre "Schlichten statt richten" nachlesen. Oder von der Seite des Justizministeriums herunterladen: http://www.mj.sachsen-anhalt.de/service/broschueren/