Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt über das Vorgehen der unteren Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen beim Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 einschließlich der Omikron-Variante vom 04.05.2022 gelten mit Wirkung vom 05.05.2022 folgende Regelungen:
- Für Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten erfolgt grundsätzlich keine Anordnung mit einer Pflicht zur Quarantäne (Absonderung) Es ergeht die dringende Empfehlung sich täglich bis einschließlich Tag 5 per Selbsttest zu testen.
Für Kontaktpersonen, die Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens so-wie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtun-gen der Eingliederungshilfe sind, gilt jedoch die Pflicht zur täglichen Testung mit Antigen-Schnelltest oder Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAAT) vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5.