Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst in der Wohnsiedlung Waldesruh im Stadtteil Roßlau die Straßen Akazienweg, Berliner Straße, Rotdornweg und Waldesruh, die in einem Lageplan dargestellt sind. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Die Siedlung zeigt die für die Architektur und Städtebau der 30er Jahre typischen Gestaltungsmerkmale und bildet damit eine in sich geschlossene gestalterische und funktionelle Einheit.
Ziel dieser Satzung ist es, die baulich-räumliche Struktur und das Gesamtbild der Siedlung zu erhalten. Darüber hinaus soll mit den festgelegten Bestimmungen der Satzung ein Rahmen für künftige räumliche und bauliche Veränderungen abgesteckt werden.
Geltungsbereich (Lageplan) [PDF | 1,1 MB]
Satzung (Auszug aus dem Amtsblatt 1/2016) [PDF | 1,0 MB]
Für die bessere Lesbarkeit steht hier zusätzlich eine Abschrift der Satzung [PDF | 459 KB] zur Verfügung.
Der Stadtrat der ehemals eigenständigen Stadt Roßlau hat bereits Anfang der 1990er Jahre für den Bereich der Wohnsiedlung Waldesruh eine Gestaltungssatzung beschlossen. Die Satzung in der Fassung der 1. Änderung ist am 13. Juli 2001 in Kraft getreten.
Der Stadtrat hat am 09. Dezember 2015 die unbefristete Weitergeltung der 1. Änderung "Gestaltungssatzung Waldesruh" im Stadtteil Roßlau in der am 13. Juli 2001 in Kraft getretenen Fassung der 1. Änderung als örtliche Bauvorschrift beschlossen (Beschlussvorlage BV/293/2015/VI-61).
Die unbefristete Weitergeltung der "Gestaltungssatzung Waldesruh" im Stadtteil Roßlau wurde im Amtsblatt 01/2016 der Stadt Dessau-Roßlau am 19. Dezember 2015 bekannt gemacht.
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Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
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