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Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt Roßlau

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Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt Roßlau

Lage im Stadtgebiet

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst im Sanierungsgebiet Altstadt Roßlau die Zonen 1 und 2, die in einem Lageplan dargestellt sind. Die betroffenen Straßenzüge bzw. Hausnummern sind im § 1 der Satzung detailliert aufgeführt.

Zweck

In der Satzung werden die Rahmenbedingungen für eine gezielte Stadtbildpflege und behutsame Stadterneuerung festgesetzt. Die Satzung ist eine Grundlage bei der Aufstellung und bei der Durchsetzung gestalterischer Planungen. Notwendige Modernisierungsarbeiten und Neubaumaßnahmen sollen sich in die vorhandene Stadtstruktur einfügen, so dass die Spezifik und Identität der Altstadt erhalten bleibt. Mit der Gestaltungssatzung soll jedoch nicht nur die Bewahrung von historisch Wertvollem erreicht werden, sie soll auch die Möglichkeit bieten, Neubauten in einer modernen architektonischen Formensprache zu gestalten und so die Weiterentwicklung der bestehenden Stadtstruktur durch zeitgemäße moderne Architektur zu ermöglichen.

Geltungsbereich und Satzung

Geltungsbereich (Lageplan) [PDF | 0,9 MB]

Satzung (Auszug aus dem Amtsblatt 1/2016) [PDF | 2,2 MB]

Für die bessere Lesbarkeit steht hier zusätzlich eine Abschrift der Satzung [PDF | 558 KB] zur Verfügung.

Inkrafttreten

Der Stadtrat der ehemals eigenständigen Stadt Roßlau hat am 20. März 1997 für das Sanierungsgebiet Altstadt Roßlau eine Gestaltungssatzung beschlossen. Die überarbeitete und derzeit geltende Fassung ist nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Roßlau am 03. August 2001 in Kraft getreten.

Weitergeltung

Der Stadtrat hat am 09. Dezember 2015 die unbefristete Weitergeltung der "Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt Roßlau" in der am 03. August 2001 in Kraft getretenen Fassung als örtliche Bauvorschrift beschlossen (Beschlussvorlage BV/292/2015/VI-61).
Die unbefristete Weitergeltung der "Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt Roßlau" wurde im Amtsblatt 01/2016 der Stadt Dessau-Roßlau am 19. Dezember 2015 bekannt gemacht.


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de