Die Satzung gilt für die Siedlung Dessau-Törten einschließlich der Laubenganghäuser und Leopold-Fischer-Häuser. Der Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist in einem Lageplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist. Die betroffenen Straßenzüge bzw. Hausnummern sind im § 1 der Satzung detailliert aufgeführt.
Die Siedlung Dessau-Törten entstand nach dem Umzug des Bauhauses von Weimar nach Dessau in den Jahren 1926 bis 1928. Das Satzungsgebiet repräsentiert deshalb in seiner unverwechselbaren Eigenart einen Abschnitt gebauter Stadtgeschichte.
Die Bauhaussiedlung Dessau-Törten ist als Denkmalbereich im Denkmalverzeichnis für die Stadt Dessau-Roßlau erfasst.
Ziel der gestalterischen Bestimmungen ist es, das charakteristische Erscheinungsbild der Siedlung zu bewahren, insbesondere die typischen baulichen Gestaltungsmerkmale zu erhalten oder wieder aufzunehmen und die Eigenart auch zukünftig zu sichern und zu fördern. Mit der Gestaltungssatzung ist auch das Ziel verbunden, Bauwilligen, Bürgern und Grundstückseigentümern einen einheitlichen Rahmen vorzugeben, in welcher Weise und bis zu welchem Umfang gestalterische Maßnahmen im Satzungsgebiet möglich bzw. auch gewünscht sind. Durch die in der Satzung enthaltenen Vorgaben gelang es, den Charakter der Siedlung sichtbar und erlebbar zu halten.
Geltungsbereich (Lageplan) [PDF | 920 KB]
Satzung (Auszug aus dem Amtsblatt 1/2016) [PDF | 1.670 KB]
Für die bessere Lesbarkeit steht hier zusätzlich eine Abschrift der Satzung [PDF | 500 KB] zur Verfügung.
Anlagen (aus dem Amtsblatt 10/1994)
Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich M 1:17.500 [PDF | 600 KB]
Anlage 2: Lageplan mit Geltungsbereich M 1:2.500 [PDF | 500 KB]
Anlage 3: Typ I Rekonstruktion Fassade [PDF | 70 KB]
Anlage 4: Typ II Rekonstruktion Fassade [PDF | 80 KB]
Anlage 5: Typ II Rekonstruktion Fassade [PDF | 75 KB]
Anlage 6: Typ IV Rekonstruktion Fassade [PDF | 60 KB]
Anlage 7: Übersichtsplan Einbahnstraßensystem [PDF | 200 KB]
Anlage 8: Vorgartengestaltung Typ I, I-2, II, IV [PDF | 70 KB]
Anlage 9: Vorgartengestaltung Leopold-Fischer-Häuser im Großring [PDF | 65 KB]
Anlage 10: Zulässige Variante der Windfangvergrößerung Leopold-Fischer-Häuser im Großring [PDF | 85 KB]
Die Stadtverordnetenversammlung der ehemaligen Stadt Dessau hat am 11. Mai 1994 die Erhaltungs- und Gestaltungsatzung für die Bauhaussiedlung Dessau-Törten einschließlich der Laubenganghäuser in der Peterholzstraße und der Mittelbreite sowie der Leopold-Fischer-Häuser im Großring beschlossen. Die Satzung ist nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt 10/1994 der Stadt Dessau am 26. September 1994 in Kraft getreten.
Der Stadtrat hat am 09. Dezember 2015 die unbefristete Weitergeltung der Erhaltungs- und Gestaltungsatzung für die Bauhaussiedlung Dessau-Törten einschließlich der Laubenganghäuser in der Peterholzstraße und der Mittelbreite sowie der Leopold-Fischer-Häuser im Großring in der am 26. September 1994 in Kraft getretenen Fassung als örtliche Bauvorschrift beschlossen (Beschlussvorlage BV/314/2015/VI-61).
Die unbefristete Weitergeltung wurde im Amtsblatt 01/2016 der Stadt Dessau-Roßlau am 19. Dezember 2015 bekannt gemacht.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
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