Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Ortschaft Waldersee zwischen Wilhelm-Feuerherdt-Straße und der Münsterberger Straße.
Es sind reine Wohngebiete gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,9 MB]
Begründung [PDF | 0,5 MB]
Der Stadtrat hat am 16. Dezember 2009 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage DR/BV/359/2009/VI-61). Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2010 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 30. Januar 2010 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.