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Bebauungsplan 168 A "Pharmastandort Rodleben-Tornau" Teilgebiet A [Bebauungsplan 4.1 in der Gemeinde Rodleben]

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtbezirkes Rodleben. Es wird im Westen und Osten von Waldflächen des Landschaftsschutzgebietes "Spitzberg", im Norden von landwirtschaftlichen Nutzflächen und im Süden von der Bundesstraße B 184 und dem Bebauungsplan 168 B begrenzt.

Nutzungsarten

Es sind Industriegebiete gemäß § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Flächen für Bahnanlagen, Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen und Flächen für Wald festgesetzt.

Planzeichnung und Begründung

Planzeichnung [PDF | 2,2 MB]

Begründung [PDF | 2,4 MB]

Inkrafttreten

Der Gemeinderat Rodleben hat am 20. Dezember 2004 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 04/2005 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 26. März 2005 in Kraft getreten.

Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 168 A 1. Änderung treten außer Kraft.


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Übersichtskarte

"Übersichtskarte [PDF 5,5 MB, DIN A1]"

Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.