Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtbezirkes Rodleben. Es wird im Westen und Osten von Waldflächen des Landschaftsschutzgebietes "Spitzberg", im Norden von landwirtschaftlichen Nutzflächen und im Süden von der Bundesstraße B 184 und dem Bebauungsplan 168 B begrenzt.
Es sind Industriegebiete gemäß § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Flächen für Bahnanlagen, Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen und Flächen für Wald festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 2,2 MB]
Begründung [PDF | 2,4 MB]
Der Gemeinderat Rodleben hat am 20. Dezember 2004 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 04/2005 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 26. März 2005 in Kraft getreten.
Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 168 A 1. Änderung treten außer Kraft.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.