Der Bebauungsplan 133 liegt im Stadtbezirk Süd. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bahnlinie Dessau-Leipzig begrenzt. Im Norden bilden Gewerbeflächen (Industriegebiet ASUG, Kabelweg) die Grenze. Nordöstlich grenzt der Friedhof III an. Östlich des Plangebietes befindet sich die Heidestraße. Im Süden liegen ein Wohnbaustandort aus den 30er Jahren (Österreichviertel) und ein größerer Garagenstandort. In den Geltungsbereich aufgenommen wurden die Innsbrucker und die Arlberger Straße. Die Erich-Köckert-Straße ist ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes. Über das Plangebiet hinweg verläuft von Ost nach West die Argenteuiler Straße mit einer Brücke über die Bahntrasse.
Es sind Mischgebiete, eingeschränkte Gewerbegebiete und eingeschränkte Industriegebiete gemäß §§ 6, 8 und 9, Verkehrsflächen sowie Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 5,9 MB]
Begründung [PDF | 0,7 MB]
Der Stadtrat hat am 12. März 2003 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 11/2003 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 25. Oktober 2003 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.