Der Bebauungsplan 121 G "An der Hauptstraße" ist ein Teilbebauungsplan des Gesamtbebauungsplans 121 "Flugplatzgelände".
Das Plangebiet umfasst die forst- und landwirtschaftlich genutzten Bereiche zwischen Kleinkühnau und der Gartenanlage nördlich der Siedlung "Bergensbusch". Die nördliche Begrenzung bildet die Landesstraße 63 bzw. die Hauptstraße Kleinkühnau. Nach Süden stellt der Verbindungsweg Kleinkühnau-Bergensbusch die Grenze zum Bebauungsplan 121 F2 "Am Schäferberg" dar.
Es sind Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Wasserflächen, Flächen für Landwirtschaft und Flächen für Wald festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,4 MB]
Begründung [PDF | 0,5 MB]
Der Stadtrat hat am 10. Januar 2001 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2001 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 28. Mai 2001 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.