Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Dessau und wird nördlich von der Junkersstraße, westlich von der Kleinen Schaftrift, östlich von der Mannheimer Straße und im Süden vom Wohngebiet Kleine Schaftrift begrenzt.
Es sind sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung Berufschulzentrum und Verwaltung, Flächen für Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für Abfallentsorgung sowie Wasserflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 3,7 MB]
Begründung [PDF | 1,2 MB]
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 2. November 1994 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 1. August 1995 in Kraft getreten.
Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 119 A 1. Änderung treten außer Kraft.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.