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Bebauungsplan 101-I(A) "Gewerbegebiet Dessau-Mitte", Teilgebiet I(A)

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet ist Bestandteil des Gewerbegebietes Dessau-Mitte. Es grenzt südlich an die Argenteuiler Straße und wird im Süden durch den Eichenbreitengraben, im Osten durch die Kleingartenanlage "Eichenbreite" und im Westen vom Deponiekörper der Abfallentsorgungsanlage "Kochstedter Kreisstraße" begrenzt.

Nutzungsarten

Es sind Gewerbegebiete und Industriegebiete gemäß § 8 und § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen und Grünflächen festgesetzt.

Planzeichnung und Begründung

Planzeichnung [PDF | 2,3 MB]

Begründung [PDF | 1,4 MB]

Inkrafttreten

Der Stadtrat hat am 26. Januar 1998 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 07/1998 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 29. Juni 1998 in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan 101-I(A) ersetzt den Bebauungsplan B101-I. Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 101-I(A2) treten außer Kraft.


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Übersichtskarte

"Übersichtskarte [PDF 5,5 MB, DIN A1]"

Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.