Das Plangebiet ist Bestandteil des Gewerbegebietes Dessau-Mitte, eines historisch gewachsenen Standortes der Dessauer Industrie westlich der Bahnlinie Dessau-Leipzig. Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes 101-G3 umfasst die im rechtswirksamen Bebauungsplan 101-G3 ausgewiesenen nordöstlichen Teilgebiete 4 und 5 sowie die Flächen für Bahnanlagen.
Es sind Gewerbegebiete und eingeschränkte Industriegebiete gemäß §§ 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,5 MB]
Begründung [PDF | 0,6 MB]
Der Stadtrat hat am 14. Juni 2006 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage BV/059/2005/V-61). Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 07/2006 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 24. Juni 2006 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.