An dieser Stelle stehen Informationen über 2020 erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Oktober 2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67 „Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz“ in der Fassung vom 17.06.2020, die Planbegründung und den zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und zusammen mit den vorliegenden Fachgutachten zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschlussvorlage BV/208/2020/III-61).
Der Plan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach den Vorschriften des BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) aufgestellt. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Plan. Die Zielstellung besteht in der Schaffung von Bauflächen für altersgerechtes Wohnen in der Innenstadt von Roßlau. Vorhabenträger ist der Saarländische Schwesternverband e. V., der hier beabsichtigt, ein Wohnhaus für barrierearmes altersgerechtes Wohnen in Kombination mit einer Tagespflegeeinrichtung zu etablieren.
Der Geltungsbereich befindet sich in der Roßlauer Innenstadt im Bereich zwischen der Dessauer, der Eichendorff- und der Rudolf-Breitscheid-Straße und umfasst die Flurstücke 711 der Flur 1 und 237/2 der Flur 19 Gemarkung Roßlau, welche sich im Eigentum des Vorhabenträgers befinden. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz" kann auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de unter BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE -> unter Angabe der o. g. Beschlussnummer aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlussunterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.*
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden dafür die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.**
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67 „Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz“, der Planbegründung, des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans sowie der vorliegenden Fachgutachten erfolgt in der Zeit von
Montag, dem 09. November 2020 bis einschließlich Freitag, den 11. Dezember 2020.
Der Ort der frühzeitigen Beteiligung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Str. 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Die Unterlagen liegen am angegebenen Ort zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr öffentlich aus.*
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden diese Bekanntmachung und die v. g. Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de) unter der Rubrik AMTLICHES / BEKANNTMACHUNGEN / Öffentlichkeitsbeteiligungen / Öffentlichkeitsbeteiligungen des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort, auch zur Niederschrift vorgetragen werden.* Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: VE67@dessau-rosslau.de.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 67 „Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz“ in der Fassung vom 17.06.2020
Entwurf der Planbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67 „Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz“ in der Fassung vom 17.06.2020
Baugrundgutachten mit Stand vom 09.10.2019
Artenschutzrechtliche Stellungnahme vom 23.09.2019
Entwässerungskonzept mit Stand vom 11.12.2019
Schalltechnisches Gutachten mit Stand vom 29.10.2019
Vorhabenplan in der Fassung vom 17.06.2020
Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten und Durchführung des Vorhabens
* Hinweis: Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird das öffentliche Leben maßgeblich durch das Vorkommen des SARS-Cov2-Virus und damit in Verbindung stehender Maßnahmen zur Eindämmung seiner Ausbreitung in Sachsen-Anhalt bestimmt. Daher ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Verwaltung nur eingeschränkt und unter den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes möglich. Über Zugangsbeschränkungen wird auf der Internetseite der Stadt informiert. In einem solchen Fall kann die Einsichtnahme in die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Zwecks Terminvereinbarung wird deshalb darum gebeten, sich telefonisch unter der Telefon-Nummer des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste der Stadt Dessau-Roßlau zu melden: 0340 204-2061.
** Hinweis zum Datenschutz: Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogenen und -beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 67 und der Änderung des Flächennutzungsplanes bereitgehalten.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2020 die Einleitung der Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 „Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße“ sowie zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussvorlage BV/209/2020/III-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf der Fläche eines ehemaligen Heizkraftwerkes nördlich der Köthener Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Das Bauleitplanverfahren soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) erfolgen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dessau von 2004 ist der betreffende Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, ist eine parallele Änderung des FNP erforderlich. Geplant ist die künftige Darstellung als Sonderbaufläche „Photovoltaik“.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Alten und ist nördlich der Köthener Straße und westlich der Uthmannstraße gelegen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 hat eine Gesamtgröße von 3,3 ha und umfasst die vollständige Grundstücksfläche des Flurstücks 2374 der Flur 2 in der Gemarkung Alten.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Beschluss zur Einleitung der Planverfahren und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de unter BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE -> unter Angabe der o. g. Beschlussnummer aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlussunterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.*
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB sind dazu die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren frühzeitig zu beteiligen.**
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über die öffentliche Auslegung eines
in der Zeit von
Montag, den 09. November 2020 bis einschließlich Freitag, den 11. Dezember 2020.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Str. 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Das Informationsblatt liegt am angegebenen Ort zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr öffentlich aus.*
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden diese Bekanntmachung und die v. g. Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de) unter der Rubrik AMTLICHES / BEKANNTMACHUNGEN / Öffentlichkeitsbeteiligungen / Öffentlichkeitsbeteiligungen des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Während der frühzeitigen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort, auch zur Niederschrift vorgetragen werden.* Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: VE68@dessau-rosslau.de.
* Hinweis: Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird das öffentliche Leben maßgeblich durch das Vorkommen des SARS-Cov2-Virus und damit in Verbindung stehender Maßnahmen zur Eindämmung seiner Ausbreitung in Sachsen-Anhalt bestimmt. Daher ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Verwaltung nur eingeschränkt und unter den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes möglich. Über Zugangsbeschränkungen wird auf der Internetseite der Stadt informiert. In einem solchen Fall kann die Einsichtnahme in die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Zwecks Terminvereinbarung wird deshalb darum gebeten, sich telefonisch unter der Telefon-Nummer des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste der Stadt Dessau-Roßlau zu melden: 0340 204-2061.
** Hinweis zum Datenschutz: Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogenen und -beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 und der Änderung des Flächennutzungsplanes bereitgehalten.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2020 die Einleitung der Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Freiflächenphotovoltaikanlage an der Magdeburger Straße“ sowie zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussvorlage BV/218/2020/III-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf der ehemals gewerblich genutzten Fläche nordöstlich der Magdeburger Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Das Bauleitplanverfahren soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) erfolgen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Roßlau von 2002 ist der betreffende Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, ist eine parallele Änderung des FNP erforderlich. Geplant ist die künftige Darstellung als Sonderbaufläche „Photovoltaik“.
Das Plangebiet liegt im Westteil von Roßlau, nordöstlich der Magdeburger Straße. Es wird im Nordosten durch die Bahnanlage sowie südwestlich und südöstlich durch gewerblich genutzte Bereiche begrenzt. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 hat eine Gesamtgröße von rund 4,5 ha und umfasst die Flurstücke 315/2, 325/7, 318, 319 und 323 der Flur 3 in der Gemarkung Roßlau.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Beschluss zur Einleitung der Planverfahren und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de unter BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE -> unter Angabe der o. g. Beschlussnummer aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlussunterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.*
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB sind dazu die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren frühzeitig zu beteiligen.**
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über die öffentliche Auslegung eines
in der Zeit von
Montag, den 09. November 2020 bis einschl. Freitag, den 11. Dezember 2020.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Str. 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Das Informationsblatt liegt am angegebenen Ort zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr öffentlich aus.*
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden diese Bekanntmachung und die v. g. Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de) unter der Rubrik AMTLICHES / BEKANNTMACHUNGEN / Öffentlichkeitsbeteiligungen / Öffentlichkeitsbeteiligungen des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Während der frühzeitigen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort, auch zur Niederschrift vorgetragen werden.* Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: VE69@dessau-rosslau.de.
* Hinweis: Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird das öffentliche Leben maßgeblich durch das Vorkommen des SARS-Cov2-Virus und damit in Verbindung stehender Maßnahmen zur Eindämmung seiner Ausbreitung in Sachsen-Anhalt bestimmt. Daher ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Verwaltung nur eingeschränkt und unter den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes möglich. Über Zugangsbeschränkungen wird auf der Internetseite der Stadt informiert. In einem solchen Fall kann die Einsichtnahme in die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Zwecks Terminvereinbarung wird deshalb darum gebeten, sich telefonisch unter der Telefon-Nummer des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste der Stadt Dessau-Roßlau zu melden: 0340 204-2061.
** Hinweis zum Datenschutz: Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogenen und -beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 69 und der Änderung des Flächennutzungsplanes bereitgehalten.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2020 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 227 "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße" und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau beschlossen (Beschlussvorlage BV/256/2020/III-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf der Fläche einer ehemaligen Bauschuttrecyclinganlage südwestlich der Lichtenauer Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Das Bauleitplanverfahren soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) erfolgen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dessau von 2004 ist der betreffende Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, ist eine parallele Änderung des FNP erforderlich. Geplant ist die künftige Darstellung als Sonderbaufläche „Photovoltaik“.
Das Plangebiet befindet sich in der Ortschaft Kochstedt und ist auf dem Grundstück Lichtenauer Straße 70 am westlichen Ortseingang gelegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 227 "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße" hat eine Gesamtgröße von rund 1,56 ha und liegt überwiegend in der Flur 1 der Gemarkung Kochstedt. Er umfasst die Flurstücke 470/1, 471/2, 472/2, 1423, 1424, 1425 und 1426 sowie einen Abschnitt des Straßenflurstücks der Lichtenauer Straße (Gemarkung Mosigkau, Flur 4, Flurstück 176).
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Beschluss zur Einleitung der Planverfahren und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de unter BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE -> unter Angabe der o. g. Beschlussnummer aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlussunterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.*
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB sind dazu die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren frühzeitig zu beteiligen.**
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über die öffentliche Auslegung eines
in der Zeit von
Montag, den 09. November 2020 bis einschließlich Freitag, den 11. Dezember 2020.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Str. 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Das Informationsblatt liegt am angegebenen Ort zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr öffentlich aus.*
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden diese Bekanntmachung und die v. g. Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de) unter der Rubrik AMTLICHES / BEKANNTMACHUNGEN / Öffentlichkeitsbeteiligungen / Öffentlichkeitsbeteiligungen des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Während der frühzeitigen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort, auch zur Niederschrift vorgetragen werden*. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: B227@dessau-rosslau.de.
* Hinweis: Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird das öffentliche Leben maßgeblich durch das Vorkommen des SARS-Cov2-Virus und damit in Verbindung stehender Maßnahmen zur Eindämmung seiner Ausbreitung in Sachsen-Anhalt bestimmt. Daher ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Verwaltung nur eingeschränkt und unter den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes möglich. Über Zugangsbeschränkungen wird auf der Internetseite der Stadt informiert. In einem solchen Fall kann die Einsichtnahme in die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Zwecks Terminvereinbarung wird deshalb darum gebeten, sich telefonisch unter der Telefon-Nummer des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste der Stadt Dessau-Roßlau zu melden: 0340 204-2061.
** Hinweis zum Datenschutz: Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogenen und -beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 227 und der Änderung des Flächennutzungsplanes bereitgehalten.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner Sitzung am 29. April 2020 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 195 A "Teilbereich südliche Altstadt - Feuerwehr" im Stadtteil Roßlau im Rahmen eines vereinfachten schriftlichen Verfahrens für die Sitzungen der kommunalen Gremien der Stadt Dessau-Roßlau vorläufig gefasst (Beschlussvorlage BV/005/2020/III-61). Die Bestätigung der Beschlussfassung erfolgte am 10. Juni 2020. Der Beschluss wurde im Amtsblatt 7/2020 vom 26. Juni 2020 bekannt gemacht.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de