An dieser Stelle stehen Informationen über 2019 erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Der "Stadteingang Ost", bestehend aus Schloßplatz, Marienkriche, Johannbau, Lustgarten und Mühleninsel, ist ein wichtiger Teil der Dessauer Innenstadt. Deshalb ist die Gestaltung dieses Gebiets ein zentrales Ziel der Stadtentwicklung.
Zur Gestaltung des "Stadteingang Ost" wird ein transparentes, öffentliches und moderiertes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Dazu sind Interessierte, die institutionelle Stadtgesellschaft und politische Gremien eingeladen, in einen Dialog zu treten.
Zu den Inhalten und dem Ablauf des Dialogverfahrens sind Informationen auf der Seite "Stadteingang Ost" zur Verfügung gestellt.
Der "Stadteingang Ost", bestehend aus Schloßplatz, Marienkriche, Johannbau, Lustgarten und Mühleninsel, ist ein wichtiger Teil der Dessauer Innenstadt. Deshalb ist die Gestaltung dieses Gebiets ein zentrales Ziel der Stadtentwicklung.
Zur Gestaltung des "Stadteingang Ost" wird ein transparentes, öffentliches und moderiertes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Dazu sind Interessierte, die institutionelle Stadtgesellschaft und politische Gremien eingeladen, in einen Dialog zu treten.
Der Dialogprozess beginnt mit der öffentlichen Informationsveranstaltung am
12. September 2019, um 18 Uhr im Hörsaal des Umweltbundesamtes.
Hierzu lädt Sie die Stadt Dessau-Roßlau herzlich ein.
Wie ist das Beteiligungsverfahren gestaltet? Wie können sich Bürger*innen, die institutionelle Stadtgesellschaft und politische Gremien beteiligen?
Zu diesen Fragen werden Sie während der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Dialogverfahren "Stadteingang Ost" informiert. Zudem sind bereits Informationen dazu auf der Seite "Stadteingang Ost" zur Verfügung gestellt.
Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich über das anstehende Beteiligungsverfahren, damit die Gestaltung des "Stadteingang Ost" ein gemeinsamer Erfolg wird.
Ihre Meinung ist wieder gefragt! Beim kommenden Quartiersgespräch sollen die konkreten Maßnahmen und Projekte für den Stadtteil im Vordergrund stehen.
Kommen Sie (wieder) ins Gespräch – über die Zukunft des Viertels – Ihres Viertels.
Die Stadt Dessau-Rosslau lädt Sie wieder herzlich ein zum Quartiersgespräch am 03. September 2019 um 17:00 Uhr.
Ort: Kantine, Eigenbetrieb Stadtpflege, Wasserwerkstraße 13, 06842 Dessau-Roßlau
Weitere Informationen zum Quartiersgespräch finden Sie auf der Webseite zum Quartierskonzept "Am Leipziger Tor" (oder unter: Startseite / Stadtentwicklung & Umwelt / Stadtentwicklung / Räumliche Konzepte / Quartierskonzepte / Am Leipziger Tor).
Die Beteiligung wurde vom Stadtrat am 10. April 2019 beschlossen (BV/307/2018/III-61) und im Amtsblatt 5/2019 vom 26. April 2019 bekannt gemacht.
Folgende Unterlagen sind öffentlich einsehbar:
Integriertes Quartierskonzept "Am Leipziger Tor", Entwurf, Stand Januar 2019
Auslegungsort: Die Unterlagen sind – im zuständigen Amt – öffentlich ausgelegt (siehe rechte Spalte).
Zusätzlich sind die Unterlagen im Stadtarchiv im Alten Wasserturm, Heidestraße 21, Dessau-Roßlau (Montag, Mittwoch und Donnerstag 9:00 Uhr - 17.00 Uhr sowie Dienstag 9:00 Uhr - 19.00 Uhr) im Erdgeschoss öffentlich ausgelegt.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Februar 2019 die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 226 "Gewerbestandort am Wäldchen in Rodleben" beschlossen (Beschlussvorlage BV/435/2018/III-61). Der Beschluss ist im Amtsblatt 3/2019 vom 22. Februar 2019 bekannt gemacht worden.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 226 "Gewerbestandort am Wäldchen in Rodleben" in der Fassung vom 24. Oktober 2018,
Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 226 "Gewerbestandort am Wäldchen in Rodleben" in der Fassung vom 24. Oktober 2018,
schalltechnische Stellungnahme; Bonk-Maire-Hoppmann Geräusche-Erschütterungen–Bauakustik, 24. Oktober 2018,
artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Vorhaben; Landschaftsplanung Dr. Reichhoff, 24. Oktober 2018.
Während der o. g. Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau abgegeben werden. Sie können auch dort zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: stadtplanung@dessau-rosslau.de.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Februar 2019 die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 223 "Sondergebiet Handel an der Südstraße" beschlossen (Beschlussvorlage BV/349/2018/III-61). Der Beschluss ist im Amtsblatt 3/2019 vom 22. Februar 2019 bekannt gemacht worden.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 223 "Sondergebiet Handel an der Südstraße" mit örtlicher Bauvorschrift in der Fassung vom 24. Oktober 2018,
Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 223 "Sondergebiet Handel an der Südstraße" mit örtlicher Bauvorschrift in der Fassung vom 24. Oktober 2018
mit folgenden Anlagen:
Während der o. g. Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau abgegeben werden. Sie können auch dort zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: stadtplanung@dessau-rosslau.de.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Februar 2019 die Auslegung des Entwurfes der 10. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans Dessau "Weiterentwicklung des Zentralen Versorgungsbereiches Heidestraße/ Südstraße in Dessau-Süd als Nahversorgungszentrum" beschlossen (Beschlussvorlage BV/348/2018/III-61). Der Beschluss ist im Amtsblatt 3/2019 vom 22. Februar 2019 bekannt gemacht worden.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau in der Fassung vom 24. Oktober 2018,
Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau in der Fassung vom 24. Oktober 2018 mit der Anlage
Während der o. g. Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau abgegeben werden. Sie können auch dort zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: stadtplanung@dessau-rosslau.de.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06. Februar 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz" sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (Beschlussvorlage BV/336/2018/III-61). Der Beschluss ist im Amtsblatt 3/2019 vom 22. Februar 2019 bekannt gemacht worden.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Änderungsbebauungsplan Nr. 101-D/D1 "Gewerbegebiet Dessau-Mitte", Teilgebiet D/D1–Fachmarktzentrum Mannheimer Straße und zum Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans Dessau "Fachmarktzentrum Mannheimer Straße" wurde vom Stadtrat am 13. März 2019 beschlossen (Beschlussvorlage BV/012/2019/III-61) und wird im Amtsblatt 4/2019 vom 29. März 2019 bekannt gemacht.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Informationsblatt zum Änderungsbebauungsplan
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 12. Änderung des Flächennutzungsplans Dessau zum Vorentwurf
Vorentwurf der Planzeichnung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans Dessau "Fachmarktzentrum Mannheimer Straße" in der Fassung vom 8. Januar 2019,
Vorentwurf der Planzeichnung des Änderungsbebauungsplans Nr. 101-D/D1 "Gewerbegebiet Dessau-Mitte", Teilgebiet D/D1–Fachmarktzentrum Mannheimer Straße in der Fassung vom 8. Januar 2019,
Vorentwurf der textlichen Festsetzungen zum Änderungsbebauungsplan Nr. 101-D/D1 in der Fassung vom 8. Januar 2019,
Gutachten zur Steuerung des Einzelhandels im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Änderungsbebauungsplan Nr. 101-D/D1; Stadt+Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner, Januar 2017,
schalltechnische Stellungnahme; Graner Ingenieure, 19. Dezember 2018,
seit dem 23. Februar 2008 rechtswirksamer Bebauungsplan Nr. 101-D/D1 "Gewerbegebiet Dessau-Mitte", Teilgebiet D/D1.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de