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Beteiligungen 2018

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Beteiligungen 2018

An dieser Stelle stehen Informationen über 2018 erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligungen.

Unterrichtung der Öffentlichkeit vom 8. Oktober bis 9. November 2018: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße"

Unterrichtung der Öffentlichkeit vom 8. Oktober bis 9. November 2018: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße"

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. September 2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" beschlossen (BV/175/2018/III-61).

Der Beschluss ist im Amtsblatt 10/2018 vom 29. September 2018 bekannt gemacht worden.

Der Bebauungsplan wird aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung.

Folgende Unterlagen werden zur Unterrichtung der Öffentlichkeit ausgelegt:

Übersichtsplan

Infoblatt

Exposé Wohnresidenz Kristallpalast

Während der o. g. Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau abgegeben werden. Sie können auch dort zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: stadtplanung@dessau-rosslau.de.


Unterrichtung der Öffentlichkeit vom 8. Oktober bis 19. Oktober 2018: Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 226 „Gewerbestandort am Wäldchen in Rodleben“

Unterrichtung der Öffentlichkeit vom 8. Oktober bis 19. Oktober 2018: Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 226 „Gewerbestandort am Wäldchen in Rodleben“

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. September 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 226 „Gewerbestandort am Wäldchen in Rodleben“ beschlossen (BV/189/2018/III-61). Der Beschluss ist im Amtsblatt 10/2018 vom 29. September 2018 bekannt gemacht worden.

Der Bebauungsplan wird aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung.

Folgende Unterlagen werden zur Unterrichtung der Öffentlichkeit ausgelegt:

Übersichtsplan

bisher geltender vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41

Antrag mit Darstellung des Vorhabens

Während der o. g. Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau abgegeben werden. Sie können auch dort zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: stadtplanung@dessau-rosslau.de.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 8. Oktober bis 9. November 2018: Entwurf des Bebauungsplanes 115 A "Erweiterung Klinik- und Gesundheitszentrum"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 8. Oktober bis 9. November 2018: Entwurf des Bebauungsplanes 115 A "Erweiterung Klinik- und Gesundheitszentrum"

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 A "Erweiterung Klinik- und Gesundheitszentrum"

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 115 A "Erweiterung Klinik- und Gesundheitszentrum" wurde vom Stadtrat am 5. September 2018 beschlossen (Beschlussvorlage BV/229/2018/III-61) und ist im Amtsblatt 10/2018 vom 29. September 2018 bekannt gemacht worden.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

Entwurf zum Änderungsbebauungsplanes Nr. 115 A " Erweiterung Klinik- und Gesundheitszentrum" (Stand 06. Juli 2018),

Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zum Änderungsbebauungsplanes Nr. 115 A " Erweiterung Klinik- und Gesundheitszentrum" (Stand 06. Juli 2018),

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan 115 A (Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbH, Garbsen, Stand 05. April 2018),

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH, Dessau-Roßlau, Stand 14. Februar 2018),

Biotop- und Nutzungstypenplan als Bestandteil des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags,

Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen (Stand Juli 2017) und

bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen

Während der o. g. Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau abgegeben werden. Sie können auch dort zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: stadtplanung@dessau-rosslau.de.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 8. Oktober bis 9. November 2018: Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtteil Dessau "Erweiterung der Flächen des Städtischen Klinikums Dessau westlich des Auenweges"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 8. Oktober bis 9. November 2018: Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtteil Dessau "Erweiterung der Flächen des Städtischen Klinikums Dessau westlich des Auenweges"

Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtteil Dessau "Erweiterung der Flächen des Städtischen Klinikums Dessau westlich des Auenweges"

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtteil Dessau "Erweiterung der Flächen des Städtischen Klinikums Dessau westlich des Auenweges" wurde vom Stadtrat am 5. September 2018 beschlossen (Beschlussvorlage BV/230/2018/III-61) und ist im Amtsblatt 10/2018 vom 29. September 2018 bekannt gemacht worden.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau (Stand 06. Juli 2018),

Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau (Stand 06. Juli 2018),  

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan 115 A (Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbH, Garbsen, Stand 05. April 2018),

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH, Dessau-Roßlau, Stand 14. Februar 2018),

Biotop- und Nutzungstypenplan als Bestandteil des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags

Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen (Stand Juli 2017) und

bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen.

Während der o. g. Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau abgegeben werden. Sie können auch dort zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: stadtplanung@dessau-rosslau.de.


Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 9. Juli bis 3. August 2018: Änderungsbebauungsplan Nr. 102 A "Gewerbegebiet West"

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 9. Juli bis 3. August 2018: Änderungsbebauungsplan Nr. 102 A "Gewerbegebiet West"

Informationen zum Änderungsbebauungsplan Nr. 102 A "Gewerbegebiet West"

Die frühzeitige Beteiligung zum Änderungsbebauungsplan Nr. 102 A "Gewerbegebiet West" wurde vom Stadtrat am 13. Juni 2018 beschlossen (Beschlussvorlage BV/119/2018/III-61) und im Amtsblatt Nr. 07/2018 vom 30. Juni 2018 bekannt gemacht. Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

Informationsblatt zum Bebauungsplan


Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vom 16. Juli bis 15. August 2018 für den Neubau der Ferngasleitung 061 in den Landkreisen Salzlandkreis, Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau

Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vom 16. Juli bis 15. August 2018 für den Neubau der Ferngasleitung 061 in den Landkreisen Salzlandkreis, Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau

Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Vorhabenträgers, der ONTRAS Gastransport GmbH, das Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durchgeführt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bernburg, Neugattersleben, Nienburg, Wedlitz, Zuchau, Sachsendorf, Groß Rosenburg-Sachsendorf, Groß Rosenburg, Breitenhagen, Breitenhagen-Lödderitz, Leps, Hohenlepte, Bias, Jütrichau, Luso, Radleben, Streetz, Mühlstedt, Luko, Düben, Zieko, Coswig, Griebo, Apollensdorf, Reinsdorf, Wittenberg, Rothenburg, Schwarz und Seyda beansprucht.

Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 16. Juli 2018 bis 15. August 2018 während der Dienststunden:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 17.30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

in der Stadt Dessau-Roßlau im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau (Stadtteil Roßlau), Gustav-Bergt-Str. 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zusätzlich werden die Planunterlagen am ersten Tag der Auslegung freigeschaltet und stehen bis zum Ende des Auslegungszeitraumes auf der Seite des Landesverwaltungsamtes unter folgendem Link

Planunterlagen für Energieanlagen

zum Herunterladen zur Verfügung (www.landesverwaltundsamt.sachsen-anhalt.de > Das LVwA > Wirtschaft, Bauwesen + Verkehr > Planfeststellung > Planunterlagen > Energieanlagen).

Hinweise:

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA).

Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 17. September 2018, bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) oder bei der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 21 Abs. 2 UVPG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 21 Abs. 2 UVPG).

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 und 2 sowie § 72 Abs. 2 VwVfG LSA).

Darüber hinaus gehende Informationen sind der entsprechenden Amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Dessau-Roßlau Nr. 07/2018, erschienen am 30. Juni 2018, zu entnehmen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de