![]() |
Die Inseln vor der kroatischen Stadt Zadar, die Küsten von Malta, der Vättern-See in Schweden, der Georges-Valbon-Park von Paris, die deutschen Allgäuer Hochalpen und die Lüneburger Heide. Was verbindet diese Orte Europas, die unterschiedlicher nicht sein könnten? Ihre einzigartige Natur. Ihre Bedeutung als Lebensraum. Ihre Zugehörigkeit zum europäischen Schutzgebietsnetz „Natura2000“.
Der weltweite Verlust von Tier- und Pflanzenarten ist bekannt. Doch sterben Arten nicht nur im Regenwald oder in Korallenriffs aus, sondern auch hier in Europa. Das Ausmaß wird zunehmend größer, durch den Klimawandel, durch den Verlust oder die Veränderungen des Lebensraums. Aber Arten, die ausgestorben sind, bleiben das auch zukünftig. Sie hinterlassen ein Loch in ihrem Lebensraum, an den sie sich angepasst haben. Wer füllt dieses Loch und was hat das für Folgen? Eine Frage, die aktuell kaum beantwortet werden kann.
Weltweit gibt es Bemühungen, den Verlust an biologischer Vielfalt aufzuhalten oder zumindest abzuschwächen. In Europa wurde dafür ein Netz aus besonderen Schutzgebieten aufgebaut. Es heißt Natura2000.
Bereits 1979 gab es innerhalb der EU erste Festlegungen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Die Vogelschutzrichtlinie sollte den Schutz wildlebender Vogelarten verbessern. Dafür wurden besondere Schutzgebiete in Form von Vogelschutz-Gebieten ausgewiesen. Im Jahr 2009 wurde die Vogelschutzrichtlinie neu erlassen.
Zuvor verabschiedete die EU im Jahr 1992 außerdem die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Diese Richtlinie hat als Zielsetzung, natürliche Lebensräume und deren wildlebende Tiere und Pflanzen zu erhalten. Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz „Natura 2000“ von Schutzgebieten (FFH-Gebiete) aufzubauen. Ziel ist es dabei, die biologische Vielfalt zu erhalten und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Daher sind in FFH-Gebieten sowohl Tierarten, als auch Pflanzenarten und Lebensräume geschützt.
Bedrohte Arten zu erhalten ist möglich, indem ihre Lebensräume geschützt oder nachhaltig genutzt werden.
Auch in Deutschland wurden bzw. werden die Regelungen zu Natura2000 umgesetzt. Deshalb hat die Landesregierung in Sachsen-Anhalt im Dezember 2018 eine Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura2000-Gebiet (kurz: N2000-LVO LSA) erlassen.
Die Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura2000-Gebiet in Sachsen-Anhalt (kurz: N2000-LVO LSA) regelt den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Lebensräume. Daher gibt es verschiedene Verhaltensregeln. Zum Beispiel ist es bei einem Spaziergang wichtig, sich ruhig zu verhalten und seine Abfälle nicht in der Landschaft liegen zu lassen. Hunde müssen in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli eines jeden Jahres in der freien Landschaft angeleint werden (§ 28 Landeswaldgesetz). Grund dafür ist die Brutzeit der Vögel und die Setzzeit der Säugetiere. Diese Regel gilt dementsprechend auch für Natura2000-Gebiete und ist hier besonders wichtig.
Dessau-Roßlau mit seinen wertvollen Auenwiesen und Auenwäldern an Elbe und Mulde liegt in mitten von Natura2000-Gebieten. Insgesamt liegen im Bereich der kreisfreien Stadt sieben FFH-Gebiete und drei Vogelschutzgebiete.
Die Natur und die Kulturlandschaft im Bereich von Dessau-Roßlau sind sehr vielfältig. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den hiesigen Natura2000-Gebieten wieder. Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele dafür.
Die Natura2000-Gebiete umfassen die verschiedensten Lebensräume. Einige davon sind naturnah und sollten daher so wenig wie möglich genutzt werden. Andere Biotope sind Teil von Kulturlandschaften und sind dadurch auf eine Nutzung angewiesen. Wiesen sind zum Beispiel durch eine langjährige Mahd oder Beweidung entstanden. Ohne diese Bewirtschaftung würden sie durch Gebüsch zuwachsen und nach einigen Jahren zu Wäldern werden. Aber viele Wiesenbewohner sind auf diesen offenen Lebensraum ohne Gehölze oder Schatten angewiesen. Daher hat Natura2000 auch zum Ziel, eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Nachhaltig heißt in diesem Zusammenhang, dass die Wiesen seltener als üblich bewirtschaftet und kaum oder gar nicht gedüngt werden.
Neben der Landwirtschaft gibt es noch viele andere Bewirtschafter, die im Rahmen von Natura2000 und im Sinne der Artenvielfalt zusammenarbeiten. Dazu zählen die Forstwirtschaft, die Jägerschaft sowie Anglervereinigungen und die Fischereien.
Gleichzeitig sind Natura2000-Gebiete aber auch Orte, an denen sich die Bürgerschaft und Gäste erholen können. Damit die vorhandene Natur und die Kulturlandschaft auch in Zukunft erlebbar sind, wurden in Natura2000-Gebieten verschiedene Verhaltensregeln aufgestellt.
Eine robuste und funktionsfähige Umwelt mit blühenden Landschaften und wilden Flüssen ist auch ein begehrtes Ziel von Naturtouristen. Somit unterstützt das Erhalten der Natur und ihrer Artenvielfalt die Region auch finanziell.
Wir bitten Sie daher um Ihre aktive Unterstützung für diese besonderen Schutzgebiete!
Auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalts zum Thema Natura2000 finden Sie umfangreiche Erläuterungen, Karten und rechtliche Grundlagen.
Konnten Ihre Fragen nicht durch diese städtische Internetseite oder die des Landes beantwortet werden, so wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Dessau-Roßlau.
Kontakt:
umweltamt@dessau-rosslau.de
Tel: 0340 204 2083
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Besucheradresse
Markt 5, 06862 Dessau-Roßlau
Postadresse
PF 1425, 06813 Dessau-Roßlau oder
Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2083
0340 204-2692083
umweltamt@dessau-rosslau.de