A+ A-
Natura2000 in Dessau-Roßlau (Bild: Stadtverwaltung Dessau-Roßlau)

Die Inseln vor der kroatischen Stadt Zadar, die Küsten von Malta, der Vättern-See in Schweden, der Georges-Valbon-Park von Paris, die deutschen Allgäuer Hochalpen und die Lüneburger Heide. Was verbindet diese Orte Europas, die unterschiedlicher nicht sein könnten? Ihre einzigartige Natur. Ihre Bedeutung als Lebensraum. Ihre Zugehörigkeit zum europäischen Schutzgebietsnetz „Natura2000“.

Der weltweite Verlust von Tier- und Pflanzenarten ist bekannt. Doch sterben Arten nicht nur im Regenwald oder in Korallenriffs aus, sondern auch hier in Europa. Das Ausmaß wird zunehmend größer, durch den Klimawandel, durch den Verlust oder die Veränderungen des Lebensraums. Aber Arten, die ausgestorben sind, bleiben das auch zukünftig. Sie hinterlassen ein Loch in ihrem Lebensraum, an den sie sich angepasst haben. Wer füllt dieses Loch und was hat das für Folgen? Eine Frage, die aktuell kaum beantwortet werden kann.

Weltweit gibt es Bemühungen, den Verlust an biologischer Vielfalt aufzuhalten oder zumindest abzuschwächen. In Europa wurde dafür ein Netz aus besonderen Schutzgebieten aufgebaut. Es heißt Natura2000.

Kennzeichnung eines Natura2000-Gebiets in Dessau-Roßlau (Bild: Stadtverwaltung Dessau-Roßlau)

Rechtlicher Hintergrund

Rechtlicher Hintergrund

Bereits 1979 gab es innerhalb der EU erste Festlegungen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Die Vogelschutzrichtlinie sollte den Schutz wildlebender Vogelarten verbessern. Dafür wurden besondere Schutzgebiete in Form von Vogelschutz-Gebieten ausgewiesen. Im Jahr 2009 wurde die Vogelschutzrichtlinie neu erlassen.

Zuvor verabschiedete die EU im Jahr 1992 außerdem die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Diese Richtlinie hat als Zielsetzung, natürliche Lebensräume und deren wildlebende Tiere und Pflanzen zu erhalten. Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz „Natura 2000“ von Schutzgebieten (FFH-Gebiete) aufzubauen. Ziel ist es dabei, die biologische Vielfalt zu erhalten und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Daher sind in FFH-Gebieten sowohl Tierarten, als auch Pflanzenarten und Lebensräume geschützt.

Bedrohte Arten zu erhalten ist möglich, indem ihre Lebensräume geschützt oder nachhaltig genutzt werden.

Auch in Deutschland wurden bzw. werden die Regelungen zu Natura2000 umgesetzt. Deshalb hat die Landesregierung in Sachsen-Anhalt im Dezember 2018 eine Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura2000-Gebiet (kurz: N2000-LVO LSA) erlassen.

Regeln in Natura2000-Gebieten

Regeln in Natura2000-Gebieten

Die Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura2000-Gebiet in Sachsen-Anhalt (kurz: N2000-LVO LSA) regelt den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Lebensräume. Daher gibt es verschiedene Verhaltensregeln. Zum Beispiel ist es bei einem Spaziergang wichtig, sich ruhig zu verhalten und seine Abfälle nicht in der Landschaft liegen zu lassen. Hunde müssen in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli eines jeden Jahres in der freien Landschaft angeleint werden (§ 28 Landeswaldgesetz). Grund dafür ist die Brutzeit der Vögel und die Setzzeit der Säugetiere. Diese Regel gilt dementsprechend auch für Natura2000-Gebiete und ist hier besonders wichtig.

 

  • Leise Verhalten:
    Viele Tierarten reagieren empfindlich auf laute Störungen. Dabei flüchten sie verängstigt, verfallen in eine Schockstarre oder verteidigen ihren Lebensraum. Jede dieser Reaktionen ist schädlich für das Tier und seine Artgenossen. Es kann passieren, dass Tiere aufgrund einer Störung ihr bisheriges Revier verlassen. Sie können auch stark verängstigt sein, was durch aus zu Kreislaufproblemen und bis zum Tod des Tiers führen kann. In der Brutzeit flüchten Vögel teilweise von ihren Nestern. Dabei lassen sie ihre Eier oder Jungtiere vorübergehend oder sogar dauerhaft ungeschützt zurück, sodass sie dem Wetter oder Raubtieren wehrlos ausgesetzt sind und oft verenden. Besonders in Schutzgebieten wie den Natura2000-Gebieten soll solch eine Störung nicht auftreten. Deshalb gilt das Gebot, sich ruhig zu verhalten und keinen Lärm zu verursachen. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, laute Musik abzuspielen, Feuerwerke zu zünden oder die Gebiete mit Quads zu befahren.
  • Keine Ablagerung von Abfällen:
    Grundsätzlich ist es an keiner Stelle der freien Landschaft erlaubt, Abfalle auszubringen. Grund dafür ist, dass Abfälle folgenreiche Auswirkungen auf die Umwelt haben. So können Tiere unbeabsichtigt Plastikabfälle oder daraus entstandenes Mikroplastik fressen, wodurch ihr Verdauungssystem nachhaltig geschädigt wird. Sie verenden zum Beispiel an inneren Verletzungen oder Darmverschluss. Auch das Anreichern von unverdaulicher Plastik im Verdauungstrakt ist möglich, wodurch das Tier verhungert. Es kann auch passieren, dass sich Tiere an schnurartigen Plastikteilen erhängen oder in Plastikteilen verkeilen. Eine ähnliche Verletzungsgefahr geht von Restabfall aus. Darin enthaltene Glasteile können durch scharfe Kanten äußere und innere Verletzungen bei Tieren auslösen. Schadstoffbelastete Abfälle wie Zigarettenstummel oder Klebstoffreste werden in der Natur durch Regen ausgewaschen, wodurch Umweltgifte in den Boden und das Grundwasser gelangen. Das ist schädlich für die Lebewesen im Boden. Angereicherte Gifte können auch von Pflanzen aufgenommen werden. Diese Pflanzen werden wiederum von Tieren gefressen, die sich daran vergiften. Ein anderer wichtiger Punkt ist das unerlaubte Ausbringen von Gartenabfällen. Diese enthalten häufig Pflanzenreste oder Samen von nicht-heimischen Zierpflanzen. Durch den Klimawandel gelingt es diesen fremdländischen Pflanzen anzuwachsen, zu überwintern und sich stetig zu vermehren. Da sie oft keine natürlichen Fressfeinde besitzen, verdrängen fremdländische Pflanzen häufig die heimischen. Diese stehen dann nicht mehr den einheimischen Bestäubern oder Pflanzenfressern wie Insekten oder Rotwild zur Verfügung. Als Folge wird das Gleichgewicht der bestehenden Lebensräume und Ökosysteme nachhaltig gestört, was zum Zusammenbruch ganzer Pflanzen- und Tiergesellschaften führen kann. Um solche Konsequenzen zu vermeiden, ist dringend zu berücksichtigen, dass Abfälle jedweder Art ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Temporäre Leinenpflicht für Hunde:
    Neben Lärm reagieren viele Tiere auch empfindlich auf herannahende Raubtiere. Aufgrund der Vorfahren der heutigen Hunde nehmen viele wilde Tiere auch diesen als Raubtier wahr, obwohl ein Hund oftmals nicht auf Beute abzielt. Als Folge flüchten viele wilde Tiere vor neugierigen, freilaufenden Hunden oder harren bewegungslos aus. Diese Begegnung geht oftmals nicht spurlos an den Wildtieren vorbei. Sie geben ihr bisheriges Revier auf oder lassen sogar ihre Jungtiere zurück. Damit diese Situation zumindest nicht in der besonders störungsempfindlichen Brut- und Setzzeit auftritt, gilt in Natura2000-Gebieten vom 1. März bis 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Auf diese Weise können insbesondere Vögel störungsfrei ihre Jungtiere versorgen und großziehen.


Natura2000 in Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau mit seinen wertvollen Auenwiesen und Auenwäldern an Elbe und Mulde liegt in mitten von Natura2000-Gebieten. Insgesamt liegen im Bereich der kreisfreien Stadt sieben FFH-Gebiete und drei Vogelschutzgebiete.

Die Natur und die Kulturlandschaft im Bereich von Dessau-Roßlau sind sehr vielfältig. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den hiesigen Natura2000-Gebieten wieder. Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele dafür.



Natura2000 als Chance für Mensch und Natur

Die Natura2000-Gebiete umfassen die verschiedensten Lebensräume. Einige davon sind naturnah und sollten daher so wenig wie möglich genutzt werden. Andere Biotope sind Teil von Kulturlandschaften und sind dadurch auf eine Nutzung angewiesen. Wiesen sind zum Beispiel durch eine langjährige Mahd oder Beweidung entstanden. Ohne diese Bewirtschaftung würden sie durch Gebüsch zuwachsen und nach einigen Jahren zu Wäldern werden. Aber viele Wiesenbewohner sind auf diesen offenen Lebensraum ohne Gehölze oder Schatten angewiesen. Daher hat Natura2000 auch zum Ziel, eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Nachhaltig heißt in diesem Zusammenhang, dass die Wiesen seltener als üblich bewirtschaftet und kaum oder gar nicht gedüngt werden.

Auenwiese mit Blühpflanzen in Dessau-Roßlau (Bild: Stadtverwaltung Dessau-Roßlau)

Neben der Landwirtschaft gibt es noch viele andere Bewirtschafter, die im Rahmen von Natura2000 und im Sinne der Artenvielfalt zusammenarbeiten. Dazu zählen die Forstwirtschaft, die Jägerschaft sowie Anglervereinigungen und die Fischereien.

Gleichzeitig sind Natura2000-Gebiete aber auch Orte, an denen sich die Bürgerschaft und Gäste erholen können. Damit die vorhandene Natur und die Kulturlandschaft auch in Zukunft erlebbar sind, wurden in Natura2000-Gebieten verschiedene Verhaltensregeln aufgestellt.

Eine robuste und funktionsfähige Umwelt mit blühenden Landschaften und wilden Flüssen ist auch ein begehrtes Ziel von Naturtouristen. Somit unterstützt das Erhalten der Natur und ihrer Artenvielfalt die Region auch finanziell.

Wir bitten Sie daher um Ihre aktive Unterstützung für diese besonderen Schutzgebiete!

Auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalts zum Thema Natura2000 finden Sie umfangreiche Erläuterungen, Karten und rechtliche Grundlagen.

Konnten Ihre Fragen nicht durch diese städtische Internetseite oder die des Landes beantwortet werden, so wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Dessau-Roßlau.

Kontakt:
umweltamt@dessau-rosslau.de
Tel: 0340 204 2083

Weitere Informationen und Materialien

Wegweiser

Amt für Umwelt- und Naturschutz

Besucheradresse
Markt 5, 06862 Dessau-Roßlau 

Postadresse
PF 1425, 06813 Dessau-Roßlau oder

Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2083
0340 204-2692083
umweltamt@dessau-rosslau.de