Wer Einhufer, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben und Wachteln halten will, muss die Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit anzeigen.
Im Falle des Ausbruches einer Tierseuche muss gewährleistet sein, dass das Veterinäramt zielgerichtet Maßnahmen zum Schutz noch nicht infizierter Tierbestände ergreifen kann. Daraus resultiert die Verpflichtung, Tierbestände und Tierhaltung zu melden. Des Weiteren ist die Meldepflicht für etwaige Beihilfen aus der Tierseuchenkasse erforderlich.
Auch im Bereich der Bienenhaltung ist vor Beginn der Tätigkeit jeder Bienenstand anzuzeigen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Abteilung für Veterinärwesen, Frau Eigendorf 0340 204-2835 oder per Email: amtstierarzt@dessau-rosslau.de.
Zuchtgenehmigung für Papageien und Sittiche gemäß Psittakoseverordnung
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
Handel und Zucht von Papageien und Sittichen sind im Tierseuchengesetz sowie in der Psittakoseverordnung geregelt. Eine Genehmigung braucht, wer Papageien und Sittiche halten und von diesen Tieren Nachkommen aufziehen will oder diese Tiere halten und sie gegen Entgelt an andere abgeben will (Händler).
Sie wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller die für die Haltung und Pflege der Tiere erforderliche Sachkunde besitzt und wenn die für eine wirksame Seuchenbekämpfung notwendigen Räume (Quarantänemöglichkeit) vorhanden sind.
Weitere Informationen bei der Abteilung für Veterinärwesen, Frau Eigendorf 0340 204-2835 oder per Email: amtstierarzt@dessau-rosslau.de.
Was ist eine Tierseuche? Unter einer Seuche versteht man das massenhafte Auftreten einer übertragbaren, hoch ansteckenden Krankheit in einer bestimmten Tierpopulation. Sie wird durch Erreger wie Bakterien oder Viren ausgelöst. Normalerweise können sich Tierhalter nicht eigenständig vor Seuchen schützen, sondern sind auf die staatliche Tierseuchenbekämpfung angewiesen.
Weitere Information und Beratung unter: Abteilung für Veterinärwesen, Frau Eigendorf 0340 204-2835 oder per Email: amtstierarzt@dessau-rosslau.de.
Im globalen Handel stellen Tierseuchen eine permanente Bedrohung dar - vor allem für die Land- und Ernährungswirtschaft.
Warum bedeutet zum Beispiel Maul- und Klauenseuche in Südamerika oder Afrika eine Gefährdung für unsere Region? Durch Tourismus, weltweiten Tier- und Warenhandel oder Trophäensammler kann diese hochansteckende Krankheit in Kürze an jeden Ort der Welt verschleppt werden. So stellt schon ein aus dem Urlaub mitgebrachtes Sandwich ein potenzielles Infektionsrisiko dar, wenn es bedenkenlos entsorgt wird und zum Beispiel in einem Futtertrog landet - so geschehen mit einer Wildschweinefleischsalami, die aus Ungarn mitgebracht und in Deutschland verbotenerweise an Schweine verfüttert wurde.
Hier geht es um Gesundheitsschädlinge nach § 2 Nr. 12 des Infektionsschutzgesetzes. Gesundheitsschädlinge sind Tiere, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Gesundheitsschädlinge treten oft dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.
Zu den Gesundheitsschädlingen zählen neben Ratten z.B. auch die Hausmaus und die Bettwanzen. Eine genaue Aufzählung der Gesundheitsschädlinge finden Sie in der Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes unter Rechtsgrundlagen.
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Befalls mit Gesundheitsschädlingen verpflichtet. Sie müssen den Befall unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen und die Kosten für die Bekämpfung tragen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Ein Befall liegt vor, wenn die Gesundheitsschädlinge am Fundort gehäuft und über einen längeren Zeitraum oder wiederholt auftreten.
Beratung und Informationen unter der Abteilung Hygieneaufsicht 0340 204-1454 oder 0340 204-1554.
Amt für Umwelt- und Naturschutz
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