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Dienstleistungen Artenschutz

Wespen und Hornissen

In manchen Jahren können Wespen verstärkt auftreten und zu Konflikten führen. Es gibt sehr unterschiedliche Wespenarten, mit unterschiedlichen Formen und Orten des Nistbaues. Nach der Organisationsform unterscheiden wir drei Wespenarten: Soziale, solitäre und sozialparasitische Wespen. Die folgenden Wespenarten gehören zu den sozialen, staatenbildenden Wespenarten. Die Mittlere und die Norwegische Wespe bauen ihre Nester gerne in Sträuchern und Büschen.
Die Deutsche und die Gewöhnliche Wespe beziehen oft verlassene Mauselöcher, wo der Eingang für das Nest etwas erweitert wird. Nur die Sächsische und die Gemeine Wespe bauen ihre Nester gerne in Schuppen oder unter Dachböden und kommen somit in die Nähe von Menschen.
Alle bei uns heimischen typischen „Wespen“ gehören zu den Papierwespen. Sie haben einen verkürzten Hinterleib und bilden einjährige Nester aus „Holzpapier“, was ihnen ihren Namen gegeben hat. Außer den befruchteten Weibchen stirbt das gesamte Volk im Herbst ab, das Nest wird nur einmal genutzt. Bitte prüfen Sie, ob Sie ein Wespennest in Ihrem Garten dulden können, Wespen stehen unter Schutz und sind wichtige Insektenvertilger.
Hornissen gehören ebenfalls zu den Wespen, sie sind reine Insektenjäger und bauen ihre Nester bevorzugt in hohlen Bäumen. Da sie bei uns nur selten vorkommen stehen sie unter strengem Schutz.
Sollte es zu größeren Konflikten kommen, wird Sie unsere untere Naturschutzbehörden, Herr Otto  0340 204-2583, gerne vor Ort beraten.

Fledermäuse

Fledermäuse gehören zu den gefährdetsten Tierarten in Mitteldeutschland, sie sind vielen Gefahren ausgesetzt. Sie ernähren sich allein von Insekten und jagen diese meist in den Abendstunden. Im Sommerhalbjahr brauchen sie ein Sommerquartier, dies können Dachböden, Kirchtürme oder leere Nebengebäude sein. Falls sie ein solches Quartier entdecken, versuchen sie die Tiere nicht zu beunruhigen. Spezielle Fledermauskästen (s. Abb.) können an geeigneten Plätzen auf gehangen werden.
Für den Winterschlaf brauchen Fledermäuse ruhige und frostfreie Schlafplätze.
Von diesen Winterplätzen gibt es nur sehr wenige. Das Umweltamt hat daher die wenigen Schlafplätze in Dessau-Roßlau, wie alte Bunker oder Bierkeller, aufwendig gesichert, um sie vor Vandalismus zu schützen. Sollten Sie Fragen zum Schutz von Fledermäusen haben, wenden Sie sich gerne an die untere Naturschutzbehörde  0340 204-2583.

Frösche und Molche

Frösche und Molche (Amphibien) finden wir in unserer Auenlandschaft, in der Nähe von Kleingewässern noch reichlich. Vereinzelt finden Sie im Biosphärenreservat Mittelelbe auch sehr seltene Arten wie die Rotbauchunke oder die Knoblauchkröte. Probleme gibt es in der Nähe stark befahrener Straßen, da die Amphibien diese Straßen auf dem Weg zu ihren Laichgewässern in großer Zahl überqueren. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz baut daher im Frühjahr an den bekannten Wanderwegen (Allee nach Sollnitz, Teichdammweg und Burgkühnauer Allee) jedes Jahr
im Frühjahr Krötenschutzzäune auf. Gleichzeitig werden hinterm Zaun Eimer vergraben, die Amphibien fallen in die Eimer und werden über die Straße getragen. Der Aufwand für diese Aktion ist sehr hoch, da die Zäune täglich abgegangen werden müssen.
Hier finden Sie zwei Abbildungen mit wichtigen Amphibienarten, Kröten und Frösche.
Haben Sie Interesse diese Aktion zu unterstützen, auch am Wochenende, dann melden Sie sich bitte bei der unteren Naturschutzbehörde (Email: naturschutzbehörde@dessau-rosslau.de).

Meldepflichtige geschützte Arten

Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten sind nach Bundesartenschutzverordnung - ( BArtSchV) vom 16.02.2005 anzuzeigen.

Wirbeltiere der besonders geschützten und der in § 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Arten dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen und der Halter

  1. die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und
  2. über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.

Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten, hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Umwelt- und Naturschutz, bei der unteren Naturschutzbehörde, Frau Seilkopf  0340 204-2483. Hier ist die Haltung der o.g. Tier- und Pflanzenarten anzuzeigen.

Wegweiser

Amt für Umwelt- und Naturschutz

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Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2083
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