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Rauchbelästigungen

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Rauchbelästigung durch Kaminöfen & Co.

Viele werden sich noch an den beißenden, realsozialistischen Geruch von verbrannter Kohle erinnern, der erst mit dem Aussterben der Kachelöfen in der Nachwendezeit allmählich verschwand. Aber nicht zuletzt wegen der gestiegenen Öl- und Gaspreise und der angenehmen und heimeligen Wohnatmosphäre erfreuen sich Kaminöfen immer größerer Beliebtheit. Aber auch Brennholz hat seinen Preis und muss erst mühsam herangefahren, gesägt, gehackt und gestapelt werden. Da kann der Geizhals oder der Hobbypyromane dann schon mal auf die Idee kommen, ob er nicht sein Entsorgungsproblem für alte Möbel oder sonstige Althölzer gleich im heimischen Öfchen löst.
Nun hat die kalte Jahreszeit begonnen und pünktlich mit Einbruch der Dunkelheit beginnen die Schlote wieder so wie hier zu rauchen. Auch wenn man die Rauchfahnen dann nicht mehr so genau sieht, manchmal geben die Gerüche und staubiger oder rußiger Niederschlag in der Nachbarschaft Anlass zum Argwohn, was wohl so alles verbrannt wird und ob nicht vielleicht Gesundheitsgefahren bestehen. Dies ist die Zeit, in der sich auch beim Amt für Umwelt- und Naturschutz die Anfragen und Beschwerden über entsprechende Belästigungen häufen.
Welche Brennstoffe in dem jeweiligen Kaminofen verwendet werden dürfen, ergibt sich aus der vom Hersteller mitgelieferten Betriebsanleitung. Zumeist ist es Scheitholz. In jeden Fall wird es sich hierbei um Brennstoffe handeln, die nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen(sog. 1. BImSchV) verwendet werden dürfen. Dies sind, je nachdem, wofür der Ofen ausgelegt ist

  • normgerechte Holz-, Braun- oder Steinkohlen sowie Briketts daraus
  • naturbelassenes stückiges Holz einschließlich Reisig und Zapfen
  • naturbelassenes nicht stückiges Holz, wie Sägemehl, Späne oder Rinde und
  • normgerechte Holzpellets, Strohpellets.

Das Holz darf max. 25 % Restfeuchte besitzen, was nach mind. zweijähriger witterungsgeschützter Lagerung erreicht wird. Wer sich hier nicht sicher ist, kann ein sogenanntes Materialfeuchtemessgerät benutzen, welches in Baumärkten oder im Elektronikversand in allen Preisklassen erworben werden kann. Geeignet ist zum Beispiel dieses naturbelassene Holzstück mit einem Feuchtegehalt von 15,8 %. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten und gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sind nur dann zugelassene Brennstoffe, soweit keine Holzschutzmittel, halogenorganische Verbindungen oder Schwermetalle aufgetragen oder enthalten sind. Da eine solche Schadstofffreiheit im Hausgebrauch aber niemals zu garantieren ist, verbietet sich deren Einsatz praktisch von selbst.
Andere Materialien, insbesondere Abfälle, dürfen also keinesfalls verbrannt werden. Ihre Verbrennung kann gesundheitsschädliche Luftschadstoffe hervorrufen, wie z. B. Staub, Ruß, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid, Dioxine. Im Übrigen gehört auch Papier nicht in den Kaminofen, auch nicht zum Anzünden, denn die enthaltenen Farben und Bindemittel setzen bei der Verbrennung ebenfalls Dioxine frei. Außerdem rauschen die besonders leichten Ascheteilchen prima durch den Kamin und landen dann ausgerechnet auf Nachbars Auto oder Fensterbank.
Daher werden bei Beschwerden oder bei begründetem Verdacht vom Amt für Umwelt- und Naturschutz, Brennstoffüberprüfungen durchgeführt. Auch hierbei wird immer wieder die Erfahrung bestätigt: Es gibt nichts, was es nicht gibt.

Das linke Foto zeigt ein Beispiel, was verbrannt werden sollte, aber nicht darf. Dabei sind Verpackungsabfälle, Spanplatten, Papier und Kunststoffe. Auf dem rechten Foto ist ein vorbildlicher Holzvorrat zu sehen.

Wird bei einer solchen Überprüfung der Einsatz unzulässiger Brennstoffe festgestellt, droht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- €. Sind es Abfälle, reicht der Bußgeldrahmen des hierfür einschlägigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sogar bis zu 100.000,- €. Wer diese, auch im Vergleich zu anderen Bußgeldern relativ hohen Beträge nicht glauben mag, dem sei speziell die Lektüre von

  • § 24 Nr. 1 der 1. BImSchV i. V. m. § 62 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 4 BImSchG und
  • § 28 Abs. 1 i. V. m. § 69 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 KrWG

wärmstens empfohlen.

Welche Brennstoffe zugelassen sind, wissen wir schon, doch wie facht man das Feuer an, wenn doch Papier ungeeignet ist? Genauso ungeeignet zum Anzünden sind brennbare Flüssigkeiten, bei denen Verpuffungsgefahr besteht. Also Finger weg von Spiritus, Benzin oder sonstigen Brandbeschleunigern.
Am besten so, indem man einige kleine Weichholz-Scheite pyramidenförmig im Brennraum gegeneinander lehnt oder an die Wand stellt. Der Experte wird nun darunter kleine Kienspäne oder Anzündholz entzünden. Die feinen Stäbchen hat er bereits beim Holzhacken angefertigt.
Im Baumarkt gibt es klein gehacktes Anfeuerholz, meist aus Nadelholz. Was immer geht und dazu noch ziemlich bequem ist, sind Grillanzünder. Meist Brennpaste oder mit Paraffin-Wachs getränkte Würfel, diese brennen lange und sind heiß genug, um auch Holz zu entzünden. Auch Holzwolle ist ein prima Feuerstarter, der nebenbei auch keine unnatürlichen Zusätze enthält.
Wenn das Feuer einmal brennt, ist es wichtig, die richtige Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten und eine geeignete Menge an Brennstoff nachzulegen. Eine reduzierte Sauerstoffzufuhr bewirkt eine erhöhte Bildung von umweltbelastenden und gefährlichen Schwelgasen. Wirkungsgrad und Verbrennungstemperatur sinken, dafür steigt der Holzverbrauch und die Rußablagerungen an der Sichtscheibe, im Feuerraum und im gesamten restlichen Ofen- und Rauchrohrsystem nehmen zu.
Das Feuer hat die Wohnräume wunderbar erwärmt und ist ausgebrannt, doch beim Verbrennen von festen Brennstoffen bleiben auch immer Reste zurück. Es stellt sich die Frage: Was tun mit der Asche?
Grundsätzlich kann die Asche mit dem Hausmüll entsorgt werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass in der Holzasche krebserzeugende Kohlenwasserstoffe enthalten sein können. Deswegen sollte es vermieden werden, Staub aufzuwirbeln, um keine gesundheitsschädlichen Ascheteilchen einzuatmen. Zudem sollte man die Asche möglichst nicht berühren. Vor dem Entsorgen müssen die Rückstände vollständig ausgekühlt sein.
Zum richtigen "Heizen mit Holz" hat auch das Umweltbundesamt eine kostenlose Publikation herausgegeben, die Sie hier finden: Broschüre

Sollte es trotzdem zu Rauchbelästigungen kommen, wenden Sie sich bitte an Frau Friese, 0340-204 1284 oder per Email: Larissa.Friese@dessau-rosslau.de.

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mit dem Bus Nr. 16 in Richtung Meinsdorf
Ausstieg Anhaltiner Platz

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