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Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen

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Information der Öffentlichkeit über aktuelle Lärmkarten

Information der Öffentlichkeit über aktuelle Lärmkarten

Gemäß § 47c Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Stadt Dessau-Roßlau im Rahmen der 4. Stufe der EU-Lärmkartierung verpflichtet, Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, das entspricht einer Verkehrsbelegung von 8.200 Kfz/Tag, zu erstellen. Grundlage für die Ermittlung des Verkehrsaufkommens im Stadtgebiet waren die Ergebnisse der Bundesverkehrswegezählung 2015 durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, die Angaben in den Verkehrsentwicklungsplänen der Städte Dessau und Roßlau sowie aktuelle Verkehrserhebungen.

In Auswertung dieser Verkehrsdaten wurde der Schwellwert zur Kartierungspflicht auf allen Bundesstraßen im Stadtgebiet auf einer Länge von 50 km, auf der Autobahn A9 auf einer Länge von 10,5 km sowie auf insgesamt 15 km Gemeindestraßen erreicht. Analog zur Vorgehensweise bei der 3. Stufe erfolgte die Lärmkartierung für alle Straßen, die ein Verkehrsaufkommen oberhalb des kartierungspflichtigen Wertes aufwiesen, d. h. auch für Gemeindestraßen. Zur Vermeidung von Lücken wurde immer der gesamte Straßenzug berücksichtigt.

Über den Abschluss und die Ergebnisse der Lärmkartierung wurde bereits im Ausschuss für Bürgeranliegen, öffentliche Sicherheit und Umwelt informiert. Hiermit soll jetzt die gemäß § 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) geforderte Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten erfolgen.

Die aktuellen Lärmkarten einschließlich des dazugehörigen Berichts finden Sie hier oder im Amt für Umwelt- und Naturschutz als Druckvariante. Weitere Informationen zu den Lärmkarten sind beim Amt für Umwelt- und Naturschutz (Tel. 0340 / 204-2883) erhältlich.

In den Lärmkarten ist die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr mit Isophonenbändern in 5 dB – Schritten dargestellt. Als Lärmindizes gemäß 34. BImSchV wurden der Day-Evening-Night-Pegel L_DEN als Maß für einen Beurteilungszeitraum von 24 Stunden und der Night-Pegel L_Night mit einer Bezugszeit von 8 Stunden, beginnend um 22:00 Uhr, berechnet und ausgewertet. Im Bericht sind weiterhin tabellarische Auswertungen zur Lärmbetroffenheit der Anwohner, zur Größe der lärmbelasteten Gebiete und der darin befindlichen Anzahl der Wohnungen, Krankenhäuser und Schulen sowie zur geschätzten Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkungen ersichtlich.

Die 4. Stufe der EU-Lärmkartierung ist damit abgeschlossen – wie geht es nun weiter?

Die Stadt Dessau-Roßlau ist nunmehr gemäß § 47d Abs. 1 BImSchG verpflichtet, bis zum 18. Juli 2024 den bestehenden, vom Stadtrat am 17. Oktober 2018 beschlossen Lärmaktionsplan (BV/280/2018/III-83) fortzuschreiben. Das soll unter breiter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen.

Daher sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich an diesem Prozess aktiv und konstruktiv zu beteiligen.

Im Rahmen der vorangegangenen Lärmaktionsplanung wurden so genannte Auslösewerte festgelegt, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen werden sollten. Die Höhe der Auslösewerte wurde, einer Empfehlung des Umweltbundesamtes folgend, für den Lärmindex L_DEN auf
65 dB(A) und für den Lärmindex L_Night auf 55 dB(A) festgelegt. Trotz der Realisierung einer Vielzahl von Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. Umgestaltung Kavalierstraße und Albrechtsplatz, Fahrspurrückbau in der Albrechtsstraße, Überdeckung von Kopfsteinpflaster durch Asphalt, Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen, Durchfahrverbote für LKW) gibt es in Auswertung der jetzigen 4. Stufe der Lärmkartierung immer noch eine Vielzahl Betroffener, die an Straßen mit Verkehrslärmbelastungen oberhalb dieser Auslösewerte wohnen.

Ob man selbst von solchen Verkehrslärmbelastungen betroffen ist, kann leicht aus den Lärmkarten ersehen werden.

In einer ersten Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sollen zunächst Vorschläge und Hinweise dazu, wie künftig Lärmprobleme und –auswirkungen geregelt und ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden sollen, gesammelt werden und in die Erarbeitung eines Entwurfes einfließen.

Wenn Sie sich hieran beteiligen möchten, so senden Sie bitte Ihre Vorschläge und Hinweise unter Nutzung des hier verlinkten Formulars bis zum 30. Juni 2023 an die Stadt Dessau-Roßlau Amt für Umwelt- und Naturschutz Postfach 1425, 06813 Dessau-Roßlau oder vorzugsweise per E-Mail an: umweltamt@dessau-rosslau.de.

Die Veröffentlichung der Lärmkarten in ihrer jeweils aktuellen Fassung erfolgt unbefristet.

Amt für Umwelt- und Naturschutz

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Die.: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr
Do.: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr

Anfahrt:
mit dem Bus Nr. 16 in Richtung Meinsdorf
Ausstieg Anhaltiner Platz

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