In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeuges kann eine Feinstaubplakette erworben werden, mit der das Befahren in ausgewiesene Umweltzonen möglich ist.
Die Plaketten können auf Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle (Dessau, August-Bebel-Platz 16), beim TÜV, bei der DEKRA, sowie in Abgaswerkstätten erworben werden.
Weitere Informationen zu Umweltzone in der Region, wie Halle, Magdeburg und Leipzig unter: www.umwelt-plakette.de
Nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf die Errichtung und der Betrieb und nach §16 BImSchG die wesentliche Änderung von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Anfragen richten Sie bitte an die untere Immissionsschutzbehörde, zu erreichen unter 0340 204-1684 oder per E-Mail: immissionsschutz@dessau-rosslau.de.
Kleinfeuerungsanlagen sind regelmäßig (alle 1-2 Jahre) durch den zuständigen Schornsteinfeger zu überprüfen. Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 1. BImSchV) und die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) *),vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08. April 2013 (BGBl. I S. 760)
Kleinfeuerungsanlagen sind Feuerungsanlagen im häuslichen und Kleingewerbegebrauch, wie Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungsleistung bis 5.000 kW und Gasfeuerungsanlagen bis 10.000 kW. Was wird durch den Schornsteinfeger gemessen? Gemessen wird der Abgasverlust. Der Abgasverlust einer Feuerungsanlage ist ein Maß für die Wärmemenge der über den Schornstein abgeleiteten Abgase. Je höher der Abgasverlust ist, desto schlechter ist der Wirkungsgrad und damit die Energieausnutzung, und umso höher sind die Emissionen der Anlage. Aus diesem Grund ist der zulässige Abgasverlust von Feuerungsanlagen begrenzt. Die Höhe des Abgasverlustes wird von den Schornsteinfegern durch Messung festgestellt. Die Umsetzung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen leistet somit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz sondern schont auch die Finanzen des Betreibers. Den für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfeger finden Sie unter: www.schornsteinfeger.de
Mit dem Einbau einer Ölheizung in ihrem Haus, wird gleichzeitig ein Öltank für das Heizöl erforderlich. Mit dem Heizöl wird ein wassergefährdender Stoff auf dem Grundstück gelagert. Diese Lagerung muss bei der unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Hinweise und Informationen unter: 0340 204-2283 oder per E-Mail: wasserbehörde@dessau-rosslau.de.
In der Stadt Dessau-Roßlau ist das Amt für Umwelt- und Naturschutz für die Genehmigung von Windenergieanlagen zuständig, per E-Mail: immissionsschutz@dessau-rosslau.de.
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Besucheradresse
Markt 5, 06862 Dessau-Roßlau
Postadresse
PF 1425, 06813 Dessau-Roßlau oder
Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2083
0340 204-2692083
umweltamt@dessau-rosslau.de