Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb – Genehmigung
Nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf die Errichtung und der Betrieb und nach § 16 BImSchG die wesentliche Änderung von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Anfragen richten Sie bitte an die untere Immissionsschutzbehörde, zu erreichen unter Tel. 0340- 204 1684 oder per E-Mail: immissionsschutz@dessau-rosslau.de.
Amt für Umwelt- und Naturschutz
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