Auszug aus dem Jury-Protokoll:
Die eigenständigen Baukörper haben einen klaren Gestaltanspruch. Ihre formale Zurückhaltung und Detailqualität wird positiv bewertet. Die großzügigen offenen Grundrisse sind eine Bereicherung der städtischen Wohnungslandschaft.
Trotz der eigenständigen Formensprache fügt sich der Hochbau stimmig in die städtebauliche Situation ein, dagegen überzeugt die Freiraumgestaltung nicht. Nutzungspotential wird verschenkt, z. B. hätte das Dach der Tiefgarage für Mietergärten oder als Terrassen genutzt werden können. Das Potpourri an Gestaltungselementen im Freiraum mindert die Qualität des Ensembles beträchtlich.
Der Bauherr hat das Bebauungskonzept über ein Gutachterverfahren gewonnen, was besonders gewürdigt wird.