Anlässlich des 100. Jubiläums des Anhaltischen Naturschutzgesetzes wird durch die untere Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau am Samstag, 17. Juni 2023, eine Vielfalt an Veranstaltungen zum Thema „Wie aus Landnutzung Naturschutz wurde" angeboten. Die Besucher erwartet ab 9.00 Uhr ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein am Weinberghaus im Kühnauer Park sowie an anderen Orten der Stadt:
Außerdem bietet die untere Naturschutzbehörde eine Mitmachaktion für Kinder, bei der Nistkästen für Vögel zusammengefügt werden können, an.
Hintergrundinformation: Am 14. Juni 1923 trat das Anhaltische Naturschutzgesetz durch Beschluss des Anhaltischen Landtags als eines der ersten Naturschutzgesetze Mitteldeutschlands in Kraft. Die Idee eines Naturschutzgesetzes kam auf, da insbesondere in Anhalt eine rasante Industrialisierung stattfand. Den damit einhergehenden Umweltzerstörungen entgegnete man zunächst mit einzelnen forst- und jagdpolizeilichen Regelungen. Da diese nicht den gewünschten Erfolg zeigten, sollte nun ein spezielles Gesetz für den Erhalt der natürlichen Umweltbedingungen sorgen. Grundlage bildeten sowohl ökologische Aspekte als auch ästhetische Motive. Dadurch verband das Anhaltische Naturschutzgesetz Erwägungen des Naturschutzes und des Denkmalsschutzes. Nichtsdestotrotz stellte das Gesetz eine der ersten Einzelregelungen im mitteldeutschen Raum dar, die sich inhaltlich vorrangig auf den Naturschutz fokussierte. Aus dieser Regelung entstanden in den folgenden Jahrzehnten weitere Gesetze, die im Resultat zugleich Ausgangspunkt und Muster für das heutige Bundesnaturschutzgesetz bildete.
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