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Schulsozialarbeit in der Stadt Dessau-Roßlau

Weiterführung bis zum 31. Juli 2028 gesichert

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 16. Juli 2024 wurde die Sicherung der Schulsozialarbeit bis zum 31. Juli 2028 in der Stadt Dessau-Roßlau bestätigt.

Schulsozialarbeit ist eine Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Hierbei sind qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter am Lebensort Schule im Einsatz. Durch sozialpädagogische Arbeitsansätze und Methoden werden zusätzliche Ressourcen in die Institution Schule eingebracht und so Zielbestimmungen der Jugendhilfe realisiert. Gemäß §13 a SGB VIII sind Angebote der Schulsozialarbeit in Deutschland eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe.

Sowohl freie Träger als auch das Jugendamt sichern mit der Teilnahme am ESF+ Programm „Schulerfolg sichern“ Schulsozialarbeit an 13 Schulstandorten vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028. Die Stadt finanziert 10 Prozent als kommunalen Anteil zur Förderung des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 90 Prozent.

An 9 Schulstandorten wird Schulsozialarbeit zu 100 Prozent durch die Stadt Dessau-Roßlau finanziert. Dabei variiert die wöchentliche Arbeitszeit der Fachkräfte von 20 oder 30 bis hin zu 39 Arbeitsstunden.

Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit in Dessau-Roßlau ist die durch den Jugendhilfeausschuss bestätigte Prioritätenliste. Alle darin enthaltenen Schulstandorte werden in den nächsten Jahren mit Schulsozialarbeit gesichert.

Im Ergebnis ist bis zum Ende des Schuljahres 2028 an insgesamt 24 Schulstandorten in Dessau-Roßlau Schulsozialarbeit gesichert. Ausdrücklicher Dank gilt dem Engagement und der Positionierung durch die Kommunalpolitik.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

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www.dessau-rosslau.de

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