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Reisezeit

Rechtzeitige Beantragung von Dokumenten

Urlaubszeit ist Reisezeit. Daher sind die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung Ihrer Urlaubsreise angehalten, zu bedenken, dass sie grundsätzlich - auch im Inland - über gültige Identitätsdokumente verfügen müssen.

Sollte eine Auslandsreise geplant werden, benötigen alle reisenden Personen, eingeschlossen aller Kinder ab 0 Jahren, ein gültiges Ausweisdokument. Dabei genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis zum Überqueren der Grenzen. Für fast alle anderen Drittstaaten ist in der Regel ein gültiger Reisepass (in vielen Ländern mit einer Gültigkeit von mindestens noch sechs Monaten) erforderlich. Auch für Kinder kann neben dem Reisepass noch ein Personalausweis ausgestellt werden. Beide Dokumente haben für Kinder eine Gültigkeit von sechs Jahren. Die Entscheidung, welches Dokument ausgestellt werden soll, wird von den Sorgeberechtigten getroffen.

Wie die Bundesdruckerei Berlin mit aktuellem Schreiben informiert hat, beträgt die Bearbeitungszeit des regulär beantragten Reisepasses durchschnittlich ca. sechs bis sieben Wochen. Alternativ verursacht die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses oder eines Express-Passes aufgrund zeitlicher Dringlichkeit daher zusätzliche Kosten und Aufwand. Ergänzende Hinweise findet man auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes mit länderspezifischen Informationen über Reise- und Sicherheitshinweise sowie erforderliche Reisedokumente.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

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0340 204-0
0340 204-2691119

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