Auf der Wiese dürfen Hunde unter Aufsicht ihrer Halter von der Leine gelassen werden und können umhertollen. Sie ist durch ein Hinweisschild mit den Benutzungsregeln zum Verhalten von Tier und Mensch markiert. Ferner ist die Fläche mit Kotbeutelspendern und Abfallbehältern durch den Eigenbetrieb Stadtpflege bestückt.
Für die Fläche sind folgende Benutzungsregeln ausgeschildert:
Der Zugang ist über die Lutzmannstraße möglich.
Die Umsetzung eines zweiten Standortes Am Plattenwerk/Weststraße ist bis Ende 2024 vorgesehen.
¹ Hundeauslaufflächen sind für den freien Auslauf von Hunden ausgewiesene Flächen. Auf diesen Flächen besteht kein Leinenzwang. Ausgenommen von dieser Regelung sind gefährliche Hunde nach § 3 Hundegesetz Land SachsenAnhalt. Die Nutzung der Auslaufflächen geschieht in Eigenverantwortlichkeit der Hundebesitzer.
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