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Hundefreilauffläche

Im Bereich Lutzmannstraße / Amalienstraße wird die erste Hundefreilauffläche¹ im Stadtbezirk Innerstädtisch Mitte ausgewiesen.

Auf der Wiese dürfen Hunde unter Aufsicht ihrer Halter von der Leine gelassen werden und können umhertollen. Sie ist durch ein Hinweisschild mit den Benutzungsregeln zum Verhalten von Tier und Mensch markiert. Ferner ist die Fläche mit Kotbeutelspendern und Abfallbehältern durch den Eigenbetrieb Stadtpflege bestückt.

Für die Fläche sind folgende Benutzungsregeln ausgeschildert:

  1. Die Nutzung der Hundeauslauffläche erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert gegenseitige Rücksichtnahme für ein verträgliches Miteinander.
  2. Alle Hunde sind so zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit für Menschen oder Tiere ausgehen.
  3. Hundehalter haften für ihre Tiere.
  4. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen! Nutzen Sie bitte dafür die vorgehaltenen Tütenspender und Abfallbehälter.
  5. Achten Sie bitte beim Verlassen der Fläche darauf, dass Sie Ihren Hund wieder an die Leine nehmen.

Der Zugang ist über die Lutzmannstraße möglich.

Die Umsetzung eines zweiten Standortes Am Plattenwerk/Weststraße ist bis Ende 2024 vorgesehen.

¹ Hundeauslaufflächen sind für den freien Auslauf von Hunden ausgewiesene Flächen. Auf diesen Flächen besteht kein Leinenzwang. Ausgenommen von dieser Regelung sind gefährliche Hunde nach § 3 Hundegesetz Land SachsenAnhalt. Die Nutzung der Auslaufflächen geschieht in Eigenverantwortlichkeit der Hundebesitzer.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

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www.dessau-rosslau.de

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